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Test: R+V Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Fazit: Die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung ist leistungsstark aber teuer.

Viele Berufsgruppen können sich bei anderen Anbietern in gleicher oder besserer Qualität mit bis zu 40% geringeren Beiträgen versichern. Die R+V BerufsunfähigkeitsversicherungsPolice ist zwar leistungsstark, ist im Vergleich zu anderen Anbietern aber auch hochpreisig (teuer). Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern, die eben auch im eigenen Geldbeutel jeden Monat einen großen Unterschied machen!

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Wie findet man die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für sich? Das hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. Beruf, Ausbildungshintergrund, Selbstständigkeit, Freizeitaktivitäten etc. Sind alle Leistungen erfüllt, sollte man aber unbedingt die Preise vergleichen.

Man sollte unbedingt auf Qualität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Wert legen, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft lange und lässt sich nachträglich schwer wechseln.

Alles wichtige über die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen findest du in diesem Artikel. Es empfiehlt sich einen Vergleich bei BesserBerater anzufordern. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung profitierst du zudem von den Vorteilen der BesserBerater.

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Die wichtigsten Leistungskriterien der R und V Berufsunfähigkeitsversicherung

Zwischen den Top Tarifen gibt es bei den Bedingungen (Leistungen) nur wenige Unterschiede. Nur Experten können aus den Versicherungsbedingungen die Feinheiten herausziehen, die für eine qualifizierte Entscheidung nötig sind. Bei Fragen hierzu kannst du dich jederzeit an die BesserBerater wenden. Folgende Punkte sind beispielsweise sehr wichtig bei der Wahl einer sehr guten Berufsunfähigkeitsversicherung:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

„Wenn Sie als Betriebswirt / Kauffrau / Ingenieur / Industriemechaniker nicht mehr arbeiten können, dann können Sie ja noch Landschaftsgärtner werden“. Dies wäre ein Beispiel für die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf. Ältere und vermeintlich günstige Tarife erhalten sich das Recht zur abstrakten Verweisung vor, während gute Tarife darauf verzichten. Mit anderen Worten erhält man bei einer guten BU die Leistung dann, wenn man im aktuell ausgeübten Beruf berufsunfähig wird.

Neben der abstrakten Verweisung gibt es noch die „konkrete Verweisung“. Suchst du dir aktiv einen neuen Beruf, in dem du arbeiten kannst, wird die Leistung eingestellt, die Beiträge wieder erhoben und du hast erneut Versicherungsschutz für deinen neuen aktuell ausgeübten Beruf.

6 Monate Prognosezeitraum

Bei den 6 Monaten handelt es sich um den aktuell kürzt-möglichen Prognosezeitraum bei einer BU-Versicherung. Prognosezeitraum bedeutet, dass du voraussichtlich für den Zeitraum berufsunfähig sein wirst. Ist deine Prognose also, dass du für 6 Monate oder länger berufsunfähig gem. Definition sein wirst, dann erhältst du die Leistung (monatliche Zahlung).

Billige Tarife beinhalten längere Prognosezeiträume von 12 Monaten bis zu drei Jahren. Teilweise wird auch „dauerhafte Berufsunfähigkeit“ erwartet. Dies ist aber für die Leistungszuteilung eine große Herausforderung, denn der Arzt muss diesen Zeitraum auch überblicken können. Es empfiehlt sich daher, einen Anbieter mit einem möglichst niedrigen Prognosezeitraum zu wählen.

Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel besagt vereinfacht gesagt, dass bereits Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (bzw. dem AU-Baustein) gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer langfristig krankgeschrieben ist. Die Krankschreibung erfolgt hierbei durch einen vom Versicherungsnehmer gewählten Arzt. „Langfristig“ ist hierbei von Anbieter zu Anbieter anders definiert. Kurzzeitige Unterbrechungen (Wiedereingliederungsversuch) werden üblicherweise nicht negativ angerechnet. In 2017 bieten immer mehr Anbeieter für Berufsunfähigkeitsversicherungen die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel an, die früher noch eine Ausnahme darstellte.

Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, geht diesem Ereignis üblicherweise ein gesundheitliches Ereignis voraus, z.B. ein Unfall, eine schwere Erkrankung, ein Burnout oder andere Schwierigkeiten. Da kommt es schon mal vor, dass die Meldung an die R+V Lebensversicherung AG nicht unmittelbar erfolgt. Bei guten Bedingungswerken von empfehlenswerten BU-Anbietern ist es so, dass Leistungen nicht verloren gehen, auch wenn die Berufsunfähigkeit mit Verspätung gemeldet wurde.

Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel beschreibt die Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die definieren, welche Maßnahmen der berufsunfähige Versicherte ergreifen muss, um den Grad seiner Berufsunfähigkeit zu reduzieren. Die Arztanordnungsklausel wird von Versicherungsvertretern gern angeführt, um besonders teure Versicherungen zu verkaufen, da hier besonders hohe Provisionen an den Versicherungsvermittler gezahlt werden. Man sollte vor medizinischen Behandlungen keine Angst haben, denn geht man davon aus, dass die BU nur den Schlimmstfall absichert und man eigentlich lieber gesund ist, wird man als Versicherungsnehmer ohnehin einiges auf sich nehmen, damit es ihm wieder besser geht. Welche Behandlungen hier überhaupt in Frage kommen, lässt sich diesem Artikel bzw. den Vertragsbedingungen entnehmen.

Überbrückungsmöglichkeiten bei Nichtzahlung des Beitrages

Bei der Wahl eines guten BU Tarifs empfehlen wir darauf zu achten, dass der Anbieter Überbrückungsmöglichkeiten bietet, damit der Versicherungsschutz bei finanziellen Engpässen nicht verloren geht oder zumindest der Versicherungsvertrag selbst bestehen bleiben kann. Zu den gängigen Überbrückungsmöglichkeiten zählen

  • Möglichkeiten der Stundung
  • Beitragspausen ohne erneute Gesundheitsfragen
  • Vorübergehende Reduktion der Leistungen.
Provisionsfreie Altersvorsorge

Erfahrungen mit der R und V Berufsunfähigkeitsversicherung

Erfahrungen mit der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich unterteilen in Erfahrung in der Aufschubphase (vor  Eintritt einer Berufsunfähigkeit) und Erfahrung mit der R+V BU in der Leistungsphase. Auch bei der Beantragung und der vorgelagerten Beratung kann man verschiedene Erfahrungen mit der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung machen.

Erfahrungen mit der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beratung und Beantragung

Die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung wird in großer Anzahl von Bankmitarbeitern verkauft. Dabei ist die Qualität der Beratung, der Vergleich mit anderen Anbietern und die Begleitung bei den Antragsfragen unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dadurch dass es sich bei der R+V BU um eine Versicherung handelt, die ausschließlich bei Banken verkauft wird, ist der Tarif der R und V im Vergleich zu anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr teuer. BesserBerater empfiehlt: Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten möglichst bei ausgewiesenen Experten mit viel Erfahrung und einer Auswahl an Produkten abgeschlossen werden, damit man im Leistungsfall keine Schwierigkeiten hat.

Unter dem Suchbegriff R+V Berufsunfähigkeitsversicherung Erfahrung lassen sich Kundenerfahrungen in einschlägigen Onlineforen im Bezug auf Beratung und Beantragung nachlesen.

Erfahrungen mit der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall

Bisher (Stand 01/2018) mussten wir keinen Leistungsfall bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung begleiten müssen. Wir könnten daher nur auf Erfahrungen mit der R+V BU aus zweiter Hand zurückgreifen, was wir an dieser Stelle nicht tun. Prozessquoten & Co. können einen Rückschluss auf die Leistungsmoral einer Versicherung zulassen, müssen es aber nicht.

R+V Berufsunfähigkeitsversicherung Erfahrung mit unterschiedlichen Berufen

Die R und V Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gute Versicherungsbedingungen und ein starkes Unternehmensrating. Wir haben zahlreiche Testberechnungen (ca. 100) mit unterschiedlichen Berufen und Laufzeiten durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung für nahezu alle Berufe deutlich teurer ist als andere leistungsstarke Tarife. Wie anfangs bereits erwähnt sind je nach Berufsgruppe Preisunterschiede von 40% möglich, ohne auf tarifliche Leistungen verzichten oder auf ein schlechteres Bedingungswerk ausweichen zu müssen.

Fordere einfach ein individuelles Vergleichsangebot aller Anbieter an, um zu sehen, wie die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich dasteht.

Der Leistungsumfang der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Die wichtigsten Leistungspunkte, anhand derer sich gute von schlechten Tarifen unterscheiden, auf einen Blick:

Ein grüner Haken bedeutet, dieser Leistungspunkt wird vom EGO Top BV17 Tarif vollumfänglich erfüllt. Ein gelbes Ausrufezeichen signalisiert, es besteht Versicherungsschutz mit Einschränkung. Das rote Kreuz zeigt an, dass für diesen Bereich kein Versicherungsschutz besteht. Ein blauer Kreis weist auf eine Information hin, die sich nicht bewerten lässt, da diese stark berufsabhängig oder ambivalent ist.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es besser ist, auf Qualität zu setzen als nur auf den Preis zu achten. Der Vergleich der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt, dass auch andere Versicherer äquivalenten Schutz bei günstigerem Beitrag bieten.

Hinweis: Es handelt sich bei den aufgeführten Leistungspunkten lediglich um einen Auszug. Um alle Leistungsmerkmale zu sehen, fordere einen unverbindlichen und individuellen Vergleich an.

Stand Test: 08/2017

Die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf eine abstrakte Verweisung, so dass vom Versicherungsnehmer nicht verlangt werden kann, dass er eine andere, niedere Tätigkeit aufnimmt. Die R+V BerufsunfähigkeitsversicherungsPolice schreibt in Ihrem Bedingungen:

Wir verzichten auf das Recht der abstrakten Verweisung.

Man gilt bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung dann als berufsunfähig, wenn man 6 Monate lang zu 50% außerstande ist, seiner aktuellen Tätigkeit nachzugehen. Das ist der bestmögliche Prognosezeitraum auf dem Versicherungsmarkt, allerdings bieten diesen auch andere Anbieter. Die R und V Berufsunfähigkeitsversicherung schreibt hierzu in ihren Versicherungsbedingungen:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen mindestens zu 50% außerstande ist, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Als guter Tarif leistet die Berufunfähigkeitsversicherung der R+V auch, wenn die Berufsunfähigkeit vom Versicherungsnehmer verspätet gemeldet wurde. Auf der Homepage der R+V steht unter den Vorteilen der R und V BU:

Sie genießen auch dann rückwirkend vollen Versicherungsschutz, wenn Sie uns die eingetretene Berufsunfähigkeit erst später melden.

Bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung besteht für den Versicherten keine Pflicht, eine gesundheitliche Verbesserung bzw. eine Reduzierung des BU-Grades unverzüglich zu melden. In den Bedingungen heißt es konkret:

Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? 

Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.

Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes während des Leistungsbezugs müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, uns Verbesserungen im Gesundheitszustand der versicherten Person von sich aus anzuzeigen.

Folgendes gilt bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichthtlich Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers, wie man ihren  Bedingungen entnehmen kann:

Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? 

Die versicherte Person ist verpflichtet, zur wesentlichen Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung geeignete Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Sehhilfen oder Prothesen zu verwenden und zumutbaren ärztlichen Anordnungen Folge zu leisten. Zumutbar sind Heilbehandlungen, die risikolos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und Aussicht auf Besserung oder Ausgleich der gesundheitlichen Beeinträchtigung bieten, wie z.B. die Einhaltung von Diäten, die Durchführung von Blutkontrollen oder physiotherapeutische Heilbehandlungen. Unsere Leistungspflicht machen wir jedoch nicht davon abhängig, dass die versicherte Person unzumutbare ärztliche Anordnungen zur Minderung oder Beseitigung der Beschwerden oder der Berufsunfähigkeit befolgt. Unzumutbar sind Heilbehandlungen, die mit Risiken oder besonderen Schmerzen verbunden sind. Als unzumutbar gelten auch stets die Anordnung zur Vornahme operativer Eingriffe sowie die Behandlung durch Heilpraktiker.

Es werden einige Überbrückungsmöglichkeiten von der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten. In den Bedingungen werden dabei folgende Möglichkeiten aufgeführt:

  • Ab dem 6. Versicherungsjahr haben Sie die Möglichkeit, eine Stundung der Beiträge für 3 Monate zu verlangen. Wenn Sie eine Stundung über einen längeren Zeitraum benötigen, informieren wir Sie für welche Zeiträume dies möglich ist. Für eine Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich. Eine erneute Stundung ist frühestens nach vollständigem Ausgleich der gestundeten Beiträge und Stundenzinsen möglich.
  • Haben Sie den Beitrag reduziert oder die Versicherung in eine beitragsfreie umgewandelt, können Sie innerhalb einer Frist von 36 Monaten nach der Beitragsreduktion oder Beitragsfreistellung die Beitragszahlung fortsetzen (Wiederinkraftsetzung). Bei der Wiederinkraftsetzung können Sie durch höhere Beiträge oder Zuzahlungen den ursprünglichen Versicherungsschutz vor der Beitragsreduktion oder Beitragsfreistellung wieder herstellen. Voraussetzung für eine Wiederinkraftsetzung ist, dass die Versicherung zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung noch besteht und der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Die Wiederinkraftsetzung führen wir in den ersten 6 Monaten nach der Beitragsreduktion oder Beitragsfreistellung ohne erneute Risikoprüfung maximal bis zu den zum Zeitpunkt der Reduktion oder Beitragsfreistellung versicherten Leistungen durch. Nach 6 Monaten ist eine Wiederinkraftsetzung von einer erneuten Risikoprüfung abhängig.
    Haben Sie wegen Ihrer Elternzeit oder der Ihres Ehe- oder Lebenspartners den Beitrag reduziert oder die Versicherung beitragsfrei gestellt, verlängert sich die Frist für eine Wiederinkraftsetzung nach Ziffer 1 von 36 Monate auf bis zu 3 Monate nach Ende der Elternzeit.

Die Bedingungen der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern oder erwähnen keine Leistung bei Ordnungswidrigekeiten im Straßenverkehr. Unter den Ausschlüssen des Versicherungsschutzes nennt die R+V BU allerdings folgendes:

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten wir nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist dadurch, dass die versicherte Person vorsätzlich eine Straftat ausgeführt oder verursacht hat.

Unter Straftat lässt sich beispielsweise auch das Fahren trotz Alkoholkonsums oder mit überhöhter Geschwindigkeit verstehen. Genaueres müsste man bei der R+V Lebensversicherung AG erfragen.

Im aktuellen Bedingungswerk der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Verzicht auf Beitragsanpassung gemäß §163 VVG nicht vorgesehen. Der Verzicht auf den Paragraphen 163 Versicherungsvertragsgesetz bedeutet, dass der Bruttobeitrag der Versicherung auch bei schlechtem Überschüss- und Risikoverlauf nicht angehoben werden darf.

Ja, bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn eine anerkannte unbefristete Erwerbsminderung vorliegt. BesserBerater merkt an: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich schwerer zu erhalten, als eine Berufsunfähigkeitsrente. Die R und V Berufsunfähigkeitsversicherung schreibt hierzu in den Bedingungen:

Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat, die Versicherung mindestens 10 Jahre besteht und die versicherte Person den unbefristeten (Original-) Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers vorlegt, aus dem sich eine volle Erwerbsminderung der versicherten Person allein aus medizinischen Gründen ergibt.

Die R+V Versicherung bietet eine Dienstunfähigkeitsklausel an:

Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Die Versetzungsverfügung und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen.

Die DU-Klausel kann einzelvertraglich seitens des Anbieters ausgeschlossen werden, dies ist i.d.R. von den besonderen Anforderungen des Berufsbilds abhängig (bspw. Feuerwehr). BesserBerater empfiehlt: Beamte, Beamtenanwärter, Soldaten, Polizisten und Lehrer sollten sich individuell informieren lassen, ob eine Dienstunfähigkeitsklausel nötig ist und warum und welche Versicherer diese anbieten. BesserBerater hilft hier gerne weiter.

Die Infektionsklausel ist besonders für medizinische Berufe eine sehr wichtige Klausel. Die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung bietet keine Infektionsklausel an und ist daher für Mediziner nicht geeignet.

Bei der R+V BU ist Arbeitsunfähigkeit nicht mitversichert. Es gibt Anbieter, die Arbeitsunfähigkeit mitversichern. Dann erhält man auch Leistungen bei dauerhafter Krankschreibung von 6 Monaten, auch wenn (noch) keine Berufsunfähigkeit festgestellt werden konnte.

R+V BU mit Rüruprente (Basisrente) kombinieren

Anbieter kombinieren häufig Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Renten-Produkten. BesserBerater rät dringend hiervon ab, denn für Versicherungsnehmer ist die Kombination ein großer Nachteil. Für den Verkäufer erhöht sich die Provision und er verspricht, dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind, aber ein Kombivertrag ist nur schwer kündbar, ohne dass der Versicherungsnehmer viel Geld dabei verliert.

Der scheinbare Steuervorteil schmilzt zudem dahin, wenn man es genau betrachtet. Bei der Kombination einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer Rürup Rente muss der Anteil des Altersvorsorgebeitrages mindestens 50% betragen, damit der Gesamtbeitrag steuerlich abgesetzt werden kann. Was ebenfalls meist von Anbietern und Bankberatern verschiegen wird: Auch die Berufsunfähigkeitsrente muss versteuert werden. Um „netto“ die gleiche Leistung zu erhalten wie bei einer selbstständigen BU (SBU), müsste man bei der Kombination mit einer Basisrente die BU-Rente ca. 25% – 35% höher wählen. Höhere Berufsunfähigkeitsrente > höherer BU-Beitrag > höherer Altersvorsorge-Beitrag > mehr Provision. Für den Versicherungsnehmer lohnt sich das auf keinen Fall!

BesserBerater Tipp: Eine Altersvorsorge sollte man immer als provisionsfreien Nettotarif abschließen und Risikoversicherungen sollten prinzipiell nicht mit Sparprodukten kombiniert werden (dies empfehlen auch Stiftung Finanztest sowie die Verbraucherschutz Zentralen der Bundesländer).

Verminderter Anfangsbeitrag (Berufseinsteigerregelung) R+V Berufsunfähigkeit Versicherung für junge Leute

Die R+V bietet für junge Leute und Berufseinsteiger eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit wesentlich niedrigerer Beitragsprämie (vermindertem Anfangsbeitrag). Dies bedeutet, man zahlt die ersten Jahre einen Beitrag, der geringer ist als er es versicherungsmathematisch sein müsste, bis der Monatsbeitrag irgendwann bis zum Endalter gesteigert wird.

BesserBerater empfiehlt:

  • Kannst du dir den regulären Versicherungsschutz leisten, solltest du den verminderten Anfangsbeitrag nicht wählen. Du zahlst später drauf.
  • Solltest du aber (beispielsweise in der Ausbildung) den vollen Schutz nicht bezahlen können, ist es besser als auf die Versicherung komplett zu verzichten.

Wir vermuten, dass die Anbieter die Strategie verfolgen, dass der Kunde nach Ablauf der vergünstigten Startphase „zu alt oder zu krank“ ist, um den Anbieter zu wechseln. Kündigt der Kunde nach 6 Jahren wegen der höheren Prämie, so hat der Anbieter insgesamt ein gutes Geschäft gemacht.

Erklärvideo Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Versicherung

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R+V Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (Umorganisation)

Selbstständige sollten sich unbedingt von uns am Telefon beraten lassen, bevor sie eine BU-Versicherung abschließen. Viele Anbieter haben nachteilige Regelungen, die besagen, dass die Leistung verweigert werden kann, wenn der Unternehmer seinen Betrieb umorganisieren kann. In bestimmten Fällen ist es sogar ratsam, auf ein Alternativprodukt auszuweichen, welches bei körperlichen Einschränkungen leistet, ohne auf die Arbeitsfähigkeit selbst abzustellen. Da sich eine Pauschale Aussage hier nicht treffen lässt, sondern vom Einzelfall abhängt, ist eine individuelle Beratung unerlässlich.

Die Versicherungsbedingungen der R+V BU legen folgende Regelungen hinsichtlich der Umorganisation eines Betriebs bei Selbständigkeit fest:

Bei Selbstständigen und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern liegt Berufsunfähigkeit nicht vor, wenn die versicherte Person aufgrund ihres Einflusses auf die betriebliche Situation durch zumutbare Umorganisation des Betriebs weiter beruflich tätig ist oder sein könnte. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als beherrschend, wenn er bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 50% der Stimmrechte der Gesellschaft hält. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn

  • sie von der versicherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke des Unternehmens realisiert werden kann,
  • der versicherten Person ein der bisherigen Position angemessenes, sinnvolles Tätigkeitsfeld verbleibt und ihre Lebensstellung gewahrt ist,
  • die Umorganisationsmaßnahmen wirtschaftlich zweckmäßig sind und
  • sie keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert.

Auf eine Prüfung der Umorganisation bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern verzichten wird.

R+V Berufsunfähigkeit für Studenten

Auch Studenten können sich mit einer R+V BU versichern. Sehr gute Versicherungsunternehmen stufen Studenten entweder unabhängig vom Studiengang in die beste Berufsgruppe ein oder versichern zumindest den Zielberuf. Die R+V schreibt in ihren Bedingungen dazu:

Bei Studierenden, die an einer deutschen Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind, legen wir bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit die Studierfähigkeit in dem gewählten Studienfach als Beruf zugrunde. Liegt bereits während des Studiums ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor, der den Abschluss des Studiums voraussetzt, werden wir bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit die in dem Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit zugrunde legen.

Erfahrungsgemäß sind die Beiträge relativ hoch, verglichen mit anderen Anbietern. Gerne berechnen wir dir einen individuellen Vergleich aller Anbieter, damit du schon als Student die beste BU für dich findest.

Nachversicherungsoptionen / Nachversicherungsgarantien

Bei Nachversicherungsgarantien handelt es sich um eine Liste an  Ereignissen, bei denen die BU-Rente nach gewissen Regeln erhöht werden darf, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die Liste der auslösenden Ereignisse ist bei den Anbietern meist ähnlich oder gar identisch. Unterschiedlich sind die Erhöhungssummen, die hier von den Anbietern angesetzt werden. In jedem Fall solltest du deinen Versicherungsanbieter informieren, wenn sich in deinem Leben etwas ändert.

Eine anlassunabhängige Erhöhung der BU-Rente ist bei der R+V BU nicht vorgesehen.

Es gibt einen ganzen Katalog an Ereignissen, bei dem die Rente bei Berufsunfähigkeit erhöht werden kann, ohne dass ein Arzt konsultiert wird oder Gesundheitsangaben zu machen sind. Hier ein Auszug der Bedingungen der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung:

Sie haben das Recht, während der Beitragszahlungspflicht innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse die Berufsunfähigkeitsrente ohne Risikoprüfung zu erhöhen (Nachversicherung):

  1. bei Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person;
  2. Heirat der versicherten Person;
  3. Geburt eines Kindes der versicherten Person;
  4. Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person
  5. rechtskräftige Scheidung vom mitverdienenden Ehepartner der versicherten Person;
  6. Tod des mitverdienen Ehepartners der versicherten Person;
  7. erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung in einem von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Ausbildungsberuf;
  8. erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Erreichen eines akademischen Grads;
  9. erstmalige Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit (Dies ist der Fall, wenn keine weiteren Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit vorliegen);
  10. Erhöhung des Jahreseinkommens der versicherten Person unter folgenden Voraussetzungen
    1. ist die versicherte Person angestellt, muss die Erhöhung des erzielten garantierten Jahreseinkommens mindestens 10% des im Kalenderjahr zuvor erzielten garantierten Jahreseinkommens betragen. Zum Jahreseinkommen zählen nicht Tantiemen und Sonderzahlungen.
    2. übt die versicherte Person eine selbständige Tätigkeit aus, muss die versicherte Person im abgelaufenen Kalenderjahr ein um mindestens 20% höheres Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern gegenüber dem durchschnittlichen Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuer der drei vorangegangenen Kalenderjahre erzielt haben.
  11. Abschluss eines Darlehensvertrags durch die versicherte Person von mindestens 50.000 Euro zur Finanzierung, Modernisierung oder Instandsetzung einer selbstgenutzten Immobilie.

Das Recht zur Nachversicherung besteht bei der R+V BU nur:

  • wenn zum Zeitpunkt des Ereignisses die restliche Versicherungsdauer noch mindestens 20 Jahre beträgt,
  • außerhalb einer vereinbarten Karenzzeit,
  • wenn das Ereignis innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist,
  • wenn keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus der Versicherung erbracht werden bzw. wurden und
  • wenn bislang keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus der Versicherung beansprucht wurden.

Für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung gilt bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die Nachversicherung

  • muss mindestens 600 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente betragen,
  • ist auf die zum Zeitpunkt der Nachversicherung versicherte Berufsunfähigkeitsrente begrenzt
  • und darf 3.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht übersteigen.

Die Summe aller Nachversicherungen zu bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen für die versicherte Person darf 12.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht übersteigen.

Das Recht zur Nachversicherung entfällt, wenn die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente einschließlich aller erfolgten Erhöhungen aus der Dynamik und der Nachversicherungsgarantie mehr als 5.000 EUR beträgt.

Sind innerhalb der ursprünglichen Versicherung zusätzliche Leistungseinschränkungen vereinbart, gelten diese auch für die Nachversicherung.

R+V Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte (Dienstunfähigkeitsklausel)

Beamte sollten sich ebenfalls individuell von uns beraten lassen. Von vielen „Beamtenversicherern“ raten wir unter Preis-Leistungs-Gesichtspunkten oder wegen der Solvabilitätsquoten ab (beispielsweise Debeka). Die R+V Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zwar eine Dienstunfähigkeitsklausel, ist aber im Vergleich zu gleichwertigen Versicherungen sehr teuer. Daher ruf uns an, wenn du Beamter bist oder wirst, wir suchen dir eine hervorragende BU.

R+V Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Wie wir schon zu der Kombination von BU und Rürup Rente erläutert haben, sollten Risikoabsicherung und Sparen immer getrennt werden, da die Kombination nur Nachteile für den Konsumenten hat. Es gibt keine seriösen Gründe, die für eine Kombination sprechen. Es erhöht die Kosten deutlich (Sparprodukte sollten provisionsfreie Honorartarife sein) und reduziert die Flexibilität.

Auch die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung macht keinen Sinn. Risikolebensversicherungen sind einfache Produkte, die immer anlassbezogen mit einer klaren Laufzeit abgeschlossen werden sollten. Beispielsweise zur Absicherung der Immobilienfinanzierung mit sinkender Summe, zur Absicherung der Kinder bis diese z.B. 25 Jahre alt sind usw. In dem Fall kommen sie dem Versicherungsnehmer auch wesentlich günstiger. Wenn du eine gute Risikolebensversicherung brauchst, rechnen wir dir gerne einen kostenlosen unverbindlichen Vergleich.

Regelungen zum Pflegefall innerhalb der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung

Bis zum Alter von Mitte/Ende Vierzig sollte die Absicherung der Arbeitskraft die höchste Priorität dartellen. Mit zunehmendem Alter gewinnt dann allerdings die Vorsorge für den Pflegefall einen immer höheren Stellenwert (siehe: Pflegeversicherung). Einige BU-Anbieter bieten diesbezüglich Upgrades an. Diese sollen die Leistungen im Pflegefall erhöhen. Oder aber eine Anschlussversicherung nach Ablauf der Hauptversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Generell gilt: Wirst du innerhalb der regulären Laufzeit einer BU-Versicherung zum Pflegefall, leistet die Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Ablauf (gewähltes Renteneintrittsalter).

BesserBerater empfiehlt: Beim Thema Pflegeversicherung gilt: Besser ein geeignetes Produkt dafür abschließen, aber eine Leistungserweiterung innerhalb der Berufsunfähigkeitsrente ist besser als nichts. Ein solches „Upgrade“ ist uns bei der R+V Lebensversicherung allerdings nicht bekannt.

Hast du Fragen zur Pflegeversicherung, helfen dir die BesserBerater gerne weiter.

R+V Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Unzufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der ruv Berufsunfähigkeitsversicherung? Du kannst die R+V BU mit der Kündigungshilfe sehr leicht kündigen. Kündigungen sollten jedoch erst erfolgen, wenn eine adäquate Anschlussversicherung besteht!

In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Je nach Tarifwerk kann es zu Abweichungen kommen. Du hast Fragen? Kontaktier einfach BesserBerater und wir helfen dir dabei.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Kündigungen per Post richtest Du an:

R+V Lebensversicherung AG | Raiffeisenplatz 1 | 65189 Wiebaden

Kündigungen per Fax richtest Du an:

R+V Lebensversicherung AG | FAX: 0611 533-4500

Kündigung per E-Mail an: ruv@ruv.de.

Über die R+V Lebensversicherung AG

Die R+V Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden ist laut eigenen Angaben einer der größten Versicherer Deutschlands für Privat- und Firmenkunden und gehört zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Der Vertrieb der R+V Produkte erfolgt größtenteils in Bankfilialen der Volks- und Raiffeisenbanken, die durch Außendienstmitarbeiter der R+V betreut werden. Die Produkte werden aber auch über Versicherungsmakler vertrieben. Die R+V bietet individuelle Beratungen und Lösungen auf den Gebieten Risikoabsicherung und Altersvorsorge.

In Ratings und Bewertungen z.B. dem Morgan&Morgan Belastungstest schneidet die R+V mit einem „ausgezeichnet“ ab. Wir selbst konnten bisher nur wenige Erfahrungen mit der R+V Versicherung machen.

Alternative Produkte zur R+V Berufsunfähigkeitsversicherung

Einige Anbieter bieten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung an, wie beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Körperschutzpolice. Vorteile dieser Alternativprodukte sind:

  • Einfache Gesundheitsfragen, damit auch Verbraucher mit Vorerkrankungen eine Absicherung erhalten können.
  • Geringere Monatsbeiträge, damit auch körperlich Tätige ihre Arbeitskraft absichern können.

BesserBerater Tipp: Die echte Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein und möglichst bereits als Schüler, Student oder in der Ausbildung abgeschlossen werden. Falls eine BU finanziell nicht drin ist, oder zu viele Vorerkrankungen bestehen, die die BU sehr teuer machen, machen Alternativprodukte wie die Körperschutzpolice definitiv Sinn. Nutze das Anfrageformular, damit du einen Überblick über die Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwebsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherungen und andere Alternativen (Unfallversicherung, Schwere-Krankheiten-Versicherung) erhältst.

Welche Gesundheitsfragen sind bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten

R+V BerufsunfähigkeitsversicherungBei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen stets Angaben zur Gesundheit bei Antragstellung gemacht werden. Hast du einen Arzt besucht, musst du dies angeben. Erkrankungen sollen damit vorher beurteilt werden und werden ggf. mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss belegt. Wahrheitsgemäße Angaben sind nötig, um die Leistung durch eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung nicht zu gefährden. Ein Gespräch mit dem Arzt ist hilfreich, aber nicht immer nötig. Gerade bei versicherten Personen unter 30 Jahren bieten viele Anbieter vereinfachte Gesundheitsfragen an. Ob dies bei der R+V Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist, können wir nicht sagen, da uns hierzu leider keine aktuellen Gesundheitsfragen vorliegen. Wer wissen will, welche Fragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung typischerweise zu beantworten sind, kann sich an folgenden Fragen orientieren:

Wurden in den letzten 5 Jahren ein oder mehrere Anträge auf eine Versicherung zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt? Das gilt für Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dread Disease- oder Pflegerenten-Versicherungen. Falls ja: Bitte nennen Sie jeweils den Namen der Versicherungsgesellschaft, das Jahr der Antragstellung oder der Anfrage, die Art der Versicherung, die Höhe der Leistung und mögliche Übernahmebedingungen (Erschwerungen).

Sind Sie besonderen Gefahren ausgesetzt – sowohl im Beruf, wie bei Sport und Freizeit? Zum Beispiel, weil Sie mit Chemikalien oder radioaktiven/explosiven Stoffen zu tun haben. Oder weil Sie Luftsport, Motorsport, Tauchsport, Bergsport, Kampfsport, Wassersport oder Reitsport betreiben.

Beabsichtigen Sie in den nächsten 12 Monaten einen Aufenthalt außerhalb Europas, der länger als 3 Monate dauern wird? (Wann, wo, wie lange, beruflicher oder privater Anlass?)

Bitte geben Sie Ihre Körpermaße an:

Bestehen körperliche Beeinträchtigungen (wie angeborene Erkrankungen, Missbildungen oder fehlende Gliedmaßen), oder bestehen bleibende Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen, Bandscheibenschädigung, Blindheit, Gehörlosigkeit)? Nennen Sie bitte auch den Grad der Behinderung (GdB), die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder der Wehrdienstbeschädigung (WDB).

Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test) festgestellt?

Bestehen oder bestanden bösartige Tumorerkrankungen (z. B. Blutkrebs, Brustkrebs, Darmkrebs, Hodenkrebs)?

Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler* oder im Krankenhaus statt? Falls ja: Bitte nennen Sie jeweils den Termin und den Grund. nennen Sie auch Namen, Anschrift und die Fachrichtung.

Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheits- oder Funktionsstörungen, Beeinträchtigungen, Beschwerden:

  • des Herzens, der Gefäße oder der Kreislauforgane (z. B. ein ärztlich festgestellter Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen, Thrombose, Krampfadern, Herzfehler, Herzinfarkt, Rhythmusstörungen, Arteriosklerose, Schlaganfall, Angina Pectoris)?
  • der Atmungsorgane: Dies sind Lunge, Bronchien, Luftröhre, Nase oder Rachen (z.B. Asthma, rezidivierende oder chronische Bronchitis,
    Schlafapnoe)?

    der Verdauungsorgane: Dies sind Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse (z.B.Magen-/Darmgeschwür, Entzündungen, Gallensteine, Fettleber, erhöhte Leberwerte, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarmsyndrom)?

    der Nieren, der Harnwege oder der Geschlechtsorgane (z. B. Nierensteine, Nierenversagen, wiederkehrende oder chronische Entzündungen, Blut oder Eiweiß im Urin)?

    des Gehirns und des Nervensystems (z. B. Anfallsleiden, Multiple Sklerose, Lähmungen, chronischer Kopfschmerz, Migräne)?

    der Psyche (z.B. Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen, Essstörungen, Suizidversuch, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Burn-out, Erschöpfungszustände), oder wurden oder werden Sie wegen einer Suchterkrankung (Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Medikamenten oder Alkohol) behandelt oder beraten?

    des Stoffwechsels (z. B. Zuckerkrankheit, Gicht, Fettstoffwechselstörung, Schilddrüsenerkrankung)?

    des Blutes oder des lymphatischen Systems und der Milz (z. B. Anämie, Gerinnungsstörungen, Lymphdrüsenentzündung)?

    Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose, Hepatitis B/C, Tropen- oder Geschlechtskrankheiten)?

    gutartige Tumorerkrankungen (z. B. Adenome, Zysten)?

    der Haut (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Schuppen echte, Melanome)?

    des Stütz- und Bewegungsapparates wie der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen, der Gelenke, der Muskeln, der Sehnen oder der Bänder (z. B. Rückgratverkrümmung, Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Sehnenscheidenentzündung, Gelenk- entzündungen, Gelenkverschleiß, Rheuma, Fibromyalgie)

    der Augen (z. B. Linseneintrübung, Netzhautablösung, erhöhter Augeninnendruck, Laser-Behandlung)?

    Besteht eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien?

    der Ohren (z. B. Schwerhörigkeit, Hörsturz, Tinnitus, Störungen des Gleichgewichtssinns)?

    Allergien (z. B. Heuschnupfen, Hausstaub, Tierhaare, Insektengift, chemische Substanzen)?

  • Wurden Sie in den letzten zehn Jahren operiert (auch ambulant) oder stationär behandelt (dazu zählen auch Kur-/Reha-Aufenthalte, Entzugsbehandlungen, Strahlen-/Chemotherapie), oder sind aktuell Operationen oder Behandlungen geplant, oder stehen Untersuchungs- ergebnisse noch aus?

Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 3 Jahre über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen apothekenpfichtige Medikamente, oder wurden Ihnen solche verordnet? Falls ja: Bitte nennen Sie die Medikamente. Seit wann nehmen Sie diese? Wie hoch ist die Dosis pro Tag? Und weswegen nehmen Sie diese?

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2018-10-30T16:43:20+02:00