Wohngebäudeversicherung Wärmepumpe
Wärmepumpen richtig versichern Wärmepumpen sind in der heutigen Zeit ein sehr gefragtes Thema. Doch tauchen in diesem Zusammenhang häufig die gleichen Fragen auf: Wie versichere ich meine Wärmepumpe richtig? Muss man die Wärmepumpe in der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung einschließen? Wie kann ich feststellen ob der Versicherungsschutz für mein Gerät ausreichend hoch ist? Wenn du dir auch diese Fragen gestellt hast, dann findest du in diesem Artikel die Antworten nach denen du gesucht hast. Die Wärmepumpen zählen in den meisten Fällen zum Gebäudezubehör, da dieses wie folgt definiert ist: Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Aus diesem Grund findest du hier einen Vergleichsrechner, in dem nur Versicherer auftauchen die einen ausreichenden Schutz für außen am Gebäude angebrachte Sache bieten. Wohngebäude Wärmepumpen Vergleich Jetzt nur Wohngebäudeversicherungen vergleichen die auch für Wärmepumpen ausreichenden Schutz bieten. Bequem online ohne Unterschrift abschließen. Zum Vergleich Gehört die Wärmepumpe in die Hausrat oder Gebäudeversicherung? Auf die Frage ob die Wärmepumpe in die Hausrat oder Gebäudeversicherung gehört, gibt es eine einfach Antwort: Es ist die Gebäudeversicherung! Da die Wärmepumpen wie oben bereits erwähnt zu dem Gebäudezubehör gehören, sind die Wärmepumpen automatisch gegen die normalen Gefahren der Gebäudeversicherung mitversichert. Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder falls versichert auch Elementar gelten die normalen Regelungen der Gebäudeversicherung. Das große Hindernis bei Wärmepumpen ist der Schaden durch Diebstahl. Diebstahl ist üblicherweise eher ein Thema für die Hausratversicherung und nicht Wohngebäudeversicherung. Doch auch in der Wohngebäudeversicherung gibt es einen kleinen Leistungspunkt der für die Wärmepumpen relevant ist. "Diebstahl von außen am Gebäude angebrachte Sachen". Der Versicherungschutz greift übrigens auch [...]