Test: GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit

Gesamtnote

2,8

Die GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit ist eine günstige Pferdehaftpflicht mit durchschnittlich guten Leistungen. Die GVO Pferdehaftpflicht war Testsieger bei Stiftung Finanztest / Warentest (4/2016).

Im Test von BesserBerater erreicht die GVO Pferdehaftpflicht 17 von 23 Punkten und erhält damit eine durchschnittlich gute Note von 2,8. Am besten man nutzt den Tierhalterhaftpflichtvergleich von BesserBerater, um die Leistungen der GVO mit anderen Anbietern von Pferdehaftpflicht Versicherungen zu vergleichen.

Die GVO Pferdehaftpflicht kann mit fünf unterschiedlichen Versicherungssummen abgeschlossen werden (3 Mio., 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro, 15 Mio. Euro und 20 Mio. Euro). Die Leistungen bleiben bei allen Versicherungssummen gleich. Nur die finanzielle Höhe des Versicherungsschutzes im Schadensfall erhöht sich.

Stiftung Finanztest empfiehlt, mindestens eine 5 Mio. Euro Versicherungssumme bei der Pferdehaftpflicht zu vereinbaren. Da sich der Aufpreis für einen Versicherungsschutz von 10 Mio. Euro im einstelligen Euro-Bereich pro Jahr bewegt, ist die BesserBerater Empfehlung zur Versicherungssumme: 10 Mio. wählen.

Mit der GVO Versicherung haben wir bisher noch keine Erfahrungen gemacht.

GVO Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich

Jetzt GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit mit anderen Anbietern vergleichen:

Über 180 Tarifvarianten zur Auswahl

Vergleich GVO Pferdehaftpflicht

Der Leistungsumfang der GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit im Detail:

Die wichtigsten Leistungspunkte, anhand derer sich gute von schlechten Tarifen unterscheiden lassen, auf einen Blick:

Ein grüner Haken bedeutet, dass dieser Leistungspunkt vom Tarif vollumfänglich erfüllt wird. Ein gelbes Ausrufezeichen signalisiert eingeschränkten Versicherungsschutz. Das rote Kreuz zeigt an, dass für diesen Bereich kein Versicherungsschutz besteht.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es besser ist auf Qualität zu setzen, als nur auf den Preis zu achten. Vergleichsportale, die nur mit „sparen, sparen, sparen“ werben sind daher nicht geeignet, um den besten Tarif zu finden.

Stand Test: 05/2016

Wenn eine Person oder eine Sache durch die Handlung eines Pferd zu Schaden kommt, handelt es sich um einen Personen- oder Sachschaden. In diesem Fall muss der Pferdebesitzer für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen haften. Da ist es gut, wenn man eine Pferdehaftpflichtversicherung hat.

Bei der GVO Pferdehaftpflicht entspricht die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Ein Versicherungsnehmer kann bei der GVO Versicherung zwischen fünf Versicherungssummen wählen:

  • GVO Pferdehaftpflicht 3 Mio.
  • GVO Pferdehaftpflicht 5 Mio.
  • GVO Pferdehaftpflicht 10 Mio.
  • GVO Pferdehaftpflicht 15 Mio.
  • GVO Pferdehaftpflicht 20 Mio.
Ein Pferd kann auch Vermögensschäden verursachen. Dies ist der Fall, wenn ein Mensch durch ein Pferd einen körperlichen Schaden erleidet und dadurch verhindert ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. In diesem Fall spricht man von einem Vermögensschaden, da der Pferdebesitzer für den Lohnausfall des Dritten voll haftet.

Bei der GVO Pferdehaftpflicht sind Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Hat ein Versicherungsnehmer die GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit 10-Mio. gewählt, so zahlt die GVO Versicherung im Schadenfall bis zu 10 Mio. bei Vermögensschäden.

Zerstört ein Pferd ein unbewegliches Objekt im Besitz einer dritten Person (z.B. eine Haustür), handelt es sich um einen Mietsachschaden an einem unbeweglichen Objekt. Bei Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten zahlt die GVO Pferdehaftpflicht bis zu 2 Mio. Euro im Schadenfall, unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.
Wenn ein Pferd ein bewegliches Objekt schädigt (z.B. den gemieteten Pferdeanhänger), zahlt die GVO Pferdehaftpflichtversicherung höchstens 2.500 Euro im Schadensfall. Kommt hinzu, dass der Versicherungsnehmer in jedem Fall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20% des Schadens trägt, mindestens 150 Euro.

Verursacht das Pferd also einen Schaden in Höhe von 2.500 Euro, so zahlt der Besitzer mit Versicherungsschutz von der NV Pferdehaftpflicht Premium im Schadenfall einen Selbsterhalt von 500 Euro. Bei einem Schaden von 500 Euro liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro.

Bei der GVO Pferdehaftpflicht sind Pferde bei einem Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 1 Jahr mitversichert. Wer europaweit reist, genießt sogar einen unbegrenzten Versicherungsschutz.
Wird das Pferd von einer dritten Person, z.B. einem Freund oder einer Freundin, unentgeltlich beaufsichtigt, so besteht bei der GVO Pferdehaftpflicht auch Versicherungsschutz, wenn der Tierbesitzer selbst nicht zugegen ist.

Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei eigenen Schäden des fremden Tierhüters. Wenn der Tierhüter einen eigenen Schaden durch das Pferd erleidet (z.B. Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall), so zahlt die GVO Pferdehaftpflicht Versicherung nicht.

Wichtiger Hinweis: Bei der Mitversicherung von Tierhütern handelt es sich immer um Tierhüter, die kein Geld für das Beaufsichtigen des Tieres erhalten. Ist das Pferd in Aufsicht eines Tierhüters, der damit sein Geld verdient, so benötigt dieser eine Betriebshaftpflicht, die im Schadenfall zahlt.

Handelt es sich um eine unentgeltliche Reitbeteiligung oder wird das Pferd unentgeltlich von einer dritten Person (nicht dem Pferdebesitzer selbst) geritten, so sind Schäden, die vom Pferd verursacht werden, bei der GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit mitversichert.

Ist man nicht versichert, so haftet man für verursachte Schäden auch dann, wenn man das Pferd zum Zeitpunkt des Schadens nicht selbst beaufsichtigt hat.

Flurschäden sind Schäden, die ein Pferd verursacht, wenn es über einen Garten, eine Weide oder eine landwirtschaftlich genutzte Fläche rennt. Da hier auch das Saatgut eines ganzen Feldes zertreten werden kann, kann der Schaden teuer werden.

Bei der GVO Pferdehaftpflicht sind Flurschäden mitversichert.

Wenn ein Pferd ein anderes ungewollt deckt (Geschlechtsverkehr), so kann dies tatsächlich zu einem hohen Schaden führen, z.B. wenn die Stute ein Rennpferd ist und der Besitzer mit hohen Verdienstausfällen rechnen muss.

Bei der GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit ist der ungewollte Deckakt mitversichert.

Reitturniere und Kutschfahrten mit dem versicherten Pferd sind bei der GVO Pferdehaftpflicht mitversichert, sofern sie nur privaten Zwecken dienen. Ein Pferd, dass gewerblich bei Reitturnieren oder Kutschfahrten eingesetzt wird, ist nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Versicherung bei Pferderennen.
Fohlen sind bei der GVO Pferdehaftpflicht bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert, sofern die Mutter (Stute) im Besitz des Versicherungsnehmers ist.
Nebenberufliche Tätigkeiten, bei denen das Pferd gewerblich genutzt wird, z.B. um mit dem Tier Reitunterricht zu geben, können nicht mitversichert werden, weder bei der GVO Pferdehaftpflicht noch bei anderen Anbietern. In diesem Fall braucht der Tierbesitzer eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die mögliche Schäden durch das Pferd abdeckt.

Versicherungssumme GVO Pferdehaftpflicht:

Die Pferdehaftpflichtversicherung der GVO Versicherung ist mit fünf unterschiedlichen Versicherungssummen erhältlich:

  • GVO-Pferdehaftpflicht-Top-Vit-3Mio
  • GVO-Pferdehaftpflicht-Top-Vit-5Mio.
  • GVO-Pferdehaftpflicht-Top-Vit-10Mio.
  • GVO-Pferdehaftpflicht-Top-Vit-15Mio.
  • GVO-Pferdehaftpflicht-Top-Vit-20Mio.

Im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zahlt die GVO Versicherung bis zur vollen Versicherungssumme. Bei Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten gibt es eine Begrenzung von 2 Mio. Euro. Bei Mietsachschäden an beweglichen Objekten liegt die Höchstgrenze bei 2.500 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 20% (mindestens jedoch 150 Euro).

 

Selbstbehalt GVO Pferdehaftpflicht:

Man hat die Wahl zwischen 0,00 € und 150 € Selbstbeteiligung. Durch die Wahl der Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro reduzieren sich die jährlichen Kosten für die Pferdehaftpflicht.

Im Falle von Mietsachschäden an beweglichen Objekten besteht bei der GVO Pferdehaftpflichtversicherung zudem immer ein Selbstbehalt im Schadensfall von mindestens 150 Euro.

 

Gibt es bei der GVO Pferdehaftpflichtversicherung Sonderkonditionen?

Bei der GVO Pferdehaftpflicht gibt es keine Sonderkonditionen, nicht für Menschen ab 50 Jahren, nicht für Beamte im öffentlichen Dienst, nicht für Ponys mit Stockmaß unter 148cm und nicht für Gnadenbrotpferde.

 

Mehrere Pferde versichern?

Man kann mit einem Pferdehaftpflicht-Vertrag auch mehrere Pferde versichern. Bei mehreren Pferden reduziert sich der Preis pro Pferd für die Versicherung. Bei der GVO Pferdehaftpflicht kostet das erste Pferd bei 10 Mio. Euro Versicherungssumme beispielsweise 92,20 €, während das zweite Pferd nur noch 69,15 € kostet. Ein Vertrag für zwei Pferde kostet damit 161,35 €.

Was kostet die GVO Pferdehaftpflichtversicherung?

Den besten Überblick über die Kosten der GVO Pferdehaftpflicht Versicherung bekommst du im Tierhalterhaftpflicht-Tarifvergleich von BesserBerater. Jetzt kostenfrei vergleichen und die für dich beste Pferdehaftpflichtversicherung auswählen.

Vergleich GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit

Deckungssumme: Kosten GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit
3 Mio. Euro Jahresbeitrag 69,98 €
5 Mio. Euro Jahresbeitrag 82,32 €
10 Mio. Euro Jahresbeitrag 92,20 €
 15 Mio. Euro Jahresbeitrag 103,27 €
20 Mio. Euro Jahresbeitrag 115,66 €

Es handelt sich um Jahresbeiträge mit 0,00 € Selbstbeteiligung bei einem versicherten Pferd.

Sonstige Einschlüsse und Besonderheiten:

Bei der GVO Pferdehaftpflicht gibt es keine sonstigen Einschlüsse und Besonderheiten.

Die Nachteile der GVO Pferdehaftpflicht auf einen Blick:

Die Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung hat den großen Nachteil, dass sie bei Mietsachschäden an beweglichen Objekten nur bis 2.500 Euro zahlt und der Versicherungsnehmer mindestens 150 Euro Selbstbehalt im Schadenfall zahlen muss. Zudem werden Eigene Schäden eines fremden Tierhüters ausgeschlossen. Gute Pferdehaftpflichtversicherungen haben diese Absicherung abgedeckt.

Wer auf einen Selbstbehalt verzichten möchte und die bestmögliche Absicherung auch für Fremdhüter des Tieres haben möchte, muss einen teureren Tarif von einem anderen Anbieter wählen. Ein Vergleich ist mit dem BesserBerater Tierhaftpflicht Tarifvergleich möglich.

GVO Pferdehaftpflichtversicherung kündigen:

Hast du schlechte Erfahrungen mit der GVO gemacht oder bist du einfach nur mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden? Du kannst die GVO Pferdehaftpflicht mit der Kündigungshilfe sehr leicht kündigen. Wenn du dann noch Ersatz brauchst, so steht dir der kostenfreie BesserBerater Tierhalterhaftpflichtvergleich zur Verfügung. Gerne helfen wir dir auch persönlich weiter!

GVO Pferdehaftpflicht Vergleich

GVO Pferdehaftpflicht kündigen

Welche Tierhaftpflichtversicherungen bietet die GVO Versicherung neben der GVO Pferdehaftpflicht Top-Vit noch an?

Die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG aus Oldenburg bietet noch folgende Tierhaftpflichtversicherung an:

Test: GVO Hundehaftpflicht Top-Vit

Folgende Produkttests der GVO Versicherung stehen ebenfalls zur Verfügung:

Test: GVO Hausratversicherung

Test: GVO Wohngebäudeversicherung

Folgende Produkte werden von der GVO Versicherung ebenfalls angeboten:

Bist du interessiert oder hast du Fragen? Dann kontaktiere uns. Wir helfen dir gerne weiter!

Vorteile von BesserBerater:

  • Du erhälst einen kostenlosen Zugang zum digitalen Versicherungsordner von BesserBerater.de/VorsorgeKampagne.de
  • Du erhälst die beste Qualität zum bestmöglichen Preis
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Weitere Pferdehaftpflichtversicherungen im Test:

Mehr zum Test:

Für die Tests werden die Daten und Informationen der Vergleichsrechner der MaklerSystems 24 GmbH verwendet.

23 Punkte kann ein Tarif maximal erreichen.

Die Note 1,0 wird nur vergeben, wenn der Tarif die Maximalpunktzahl von 23 Punkten erreicht. Für alle restlichen Punktzahlen werden folgende Noten vergeben:

Punkte Note
23 1,0
22 1,3
21 1,6
20 1,9
19 2,2
18 2,5
17 2,8
16 3,1
15 3,4
14 3,7
13 4,0
12 4,3
11 4,6
10 4,9
9 5,0
8 5,0
7 5,0
6 5,0
5 5,0
4 5,0
3 5,0
2 5,0
1 5,0
0 5,0
2019-01-19T09:18:34+02:00