Betriebliche Altersvorsorge Musterfirma

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Betriebliche Altersvorsorge
Musterfirma

Jetzt mit Unterstützung der Musterfirma für das Alter vorsorgen:

  • Zuschuss vom Arbeitgeber

  • Steuer- & Sozialabgabenersparnis

  • spezielle Tarife ohne hohe Abschlussprovision

  • niedrige laufende Kosten für mehr Rente

Wie möchten Sie weiter vorgehen?

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Ich verzichte auf die Vorteile

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Über die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeitgeber und der Staat.

Das funktioniert da Sie die Beiträge für die Altersvorsorge aus Ihrem Bruttolohn bezahlen – das nennt sich Brutto-Lohnumwandlung.

Drei Beispiele zur Brutto-Lohnumwandlung:

So rechnet sich die Altersvorsorge für Jeden
Beitrag Arbeitnehmer
48 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 15 €
Zuschuss Staat
+ 52 €
Gesamtbeitrag Altersvorsorge
= 115 €

Sie sparen monatlich 115 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 48 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 139%)

So rechnet sich die Altersvorsorge für Jeden
Beitrag Arbeitnehmer
100 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 35 €
Zuschuss Staat
+ 133 €
Gesamtbeitrag Altersvorsorge
= 268 €

Sie sparen monatlich 268 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 100 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 168%)

So rechnet sich die Altersvorsorge für Jeden
Beitrag Arbeitnehmer
197 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 70 €
Zuschuss Staat
+ 269 €
Gesamtbeitrag Altersvorsorge
= 536 €

Sie sparen monatlich 536 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 197 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 172%)

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Beispiele handelt. Die individuellen Vorteile können niedriger aber auch höher ausfallen. Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dann können Sie hier Ihren ganz individuellen Vorteil berechnen:

anest betriebliche Altersvorsorge

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Über die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeitgeber und der Staat.

Das funktioniert da Sie die Beiträge für die Altersvorsorge aus Ihrem Bruttolohn bezahlen – das nennt sich Brutto-Lohnumwandlung.

Drei Beispiele zur Brutto-Lohnumwandlung:

Die Vorteile
Beitrag Arbeitnehmer
48 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 15 €
Zuschuss Staat
+ 52 €
Gesamtbeitrag
= 115 €

Sie sparen monatlich 115 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 48 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 139%)

Die Vorteile
Beitrag Arbeitnehmer
100 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 35 €
Zuschuss Staat
+ 133 €
Gesamtbeitrag
= 268 €

Sie sparen monatlich 268 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 100 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 168%)

Die Vorteile
Beitrag Arbeitnehmer
197 €
Zuschuss Arbeitgeber
+ 70 €
Zuschuss Staat
+ 269 €
Gesamtbeitrag
= 536 €

Sie sparen monatlich 536 € für Ihre Rente, verzichten aber nur auf 197 € Ihres Nettolohns.
(Förderquote: 172%)

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Beispiele handelt. Die individuellen Vorteile können niedriger aber auch höher ausfallen. Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dann können Sie hier Ihren ganz individuellen Vorteil berechnen:

Was ist das Besondere an der Musterfirma betrieblichen Altersvorsorge?

Ihr Arbeitgeber ist einen außergewöhlichen Weg gegangen um Ihnen als Mitarbeiter eine bessere betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Musterfirma hat dazu einen innovativen Partner ausgewählt, der auf hohe Abschlussprovisionen verzichtet. Zudem handelt es sich um spezielle Tarife die sehr geringe laufende Kosten haben.

Damit Sie als Verbraucher erkennen können ob ein Tarif teuer oder günstig ist hat der Gesetzgeber die sogenannte Effektivkostenquote eingeführt.

Effektivkostenquote: Die Effektivkostenquote ist eine Kennzahl, die alle Kosten eines Vertrages zusammenfasst. Anhand der Effektivkostenquote können Sie erkennen, welche Renditeminderung Sie auf Grund der Vertragskosten haben. Umso geringer die Effektivkostenquote desto besser. Als besonders günstig gilt eine Effektivkostenquote von weniger als 0,70%.

Versicherer müssen die Effektivkostenquote in den Altersvorsorgeprodukten ausweisen und darlegen welche Kostenbelastung der Sparer auf Grund der Vertragskosten hat.

Herkömmlicher teurer Vertrag im Vergleich zur Lösung die Ihr Arbeitgeber für Sie ausgesucht hat
Tarif
Bsp. regulärer Tarif
Unsere Lösung für Sie
Rendite vor Kosten
4%
4%
Effektivkostenquote
– 1,36%
– 0,53%
Rendite nach Kosten
= 2,64%
3,47%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
möglicher Auszahlungsbetrag
= 80.084 €
= 92.990 €
Herkömmlicher teurer Vertrag im Vergleich zur Lösung die Ihr Arbeitgeber für Sie ausgesucht hat
Tarif
Bsp. regulärer Tarif
Unsere Lösung für Sie
Rendite vor Kosten
4%
4%
Effektivkostenquote
– 1,35%
– 0,51%
Rendite nach Kosten
= 2,65%
3,49%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
möglicher Auszahlungsbetrag
= 186.641 €
= 217.648 €
Herkömmlicher teurer Vertrag im Vergleich zur Lösung die Ihr Arbeitgeber für Sie ausgesucht hat
Tarif
Bsp. regulärer Tarif
Unsere Lösung für Sie
Rendite vor Kosten
4%
4%
Effektivkostenquote
– 1,35%
– 0,50%
Rendite nach Kosten
= 2,65%
3,50%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
möglicher Auszahlungsbetrag
= 373.281 €
= 435.557 €

Verglichen haben wir die Allianz KlinikRente Zukunftsrente InvestFlex mit der LV1871 FRV PP pro. Bei der Berechung haben wir folgende Parameter verwendet:

  • Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 01.01.1987
  • Vertragslaufzeit bis 67
  • Rentengarantiezeit 10 Jahre
  • Todesfallleistung vor Rentenbeginn bei Allianz: Hinterbliebenenrente
  • Todesfallleistung vor Rentenbeginn bei LV1871: Vertragsguthaben
  • monatliche Sparrate „Der Starter“: 115 €
  • monatliche Sparrate „Der Optimierer“: 268 €
  • monatliche Sparrate „Der Alles-Raus-Holer“: 536 €
  • Fondsanlage Allianz: 100% MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc (ISIN LU1190435906)
  • Fondsanlage LV1871: 100% iShares Core MSCI World UCITS ETF (ISIN IE00B4L5Y983)

Arzt untersucht Gesundheit

Was ist das Besondere an der Musterfirma betrieblichen Altersvorsorge?

Ihr Arbeitgeber ist einen außergewöhlichen Weg gegangen um Ihnen als Mitarbeiter eine bessere betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Musterfirma hat dazu einen innovativen Partner ausgewählt, der auf hohe Abschlussprovisionen verzichtet. Zudem handelt es sich um spezielle Tarife die sehr geringe laufende Kosten haben.

Damit Sie als Verbraucher erkennen können ob ein Tarif teuer oder günstig ist hat der Gesetzgeber die sogenannte Effektivkostenquote eingeführt.

Effektivkostenquote: Die Effektivkostenquote ist eine Kennzahl, die alle Kosten eines Vertrages zusammenfasst. Anhand der Effektivkostenquote können Sie erkennen, welche Renditeminderung Sie auf Grund der Vertragskosten haben. Umso geringer die Effektivkostenquote desto besser. Als besonders günstig gilt eine Effektivkostenquote von weniger als 0,70%.

Versicherer müssen die Effektivkostenquote in den Altersvorsorgeprodukten ausweisen und darlegen welche Kostenbelastung der Sparer auf Grund der Vertragskosten hat.

Die nachfolgenden Tabelle erläutern den Unterschied zwischen herkömmlichen teuren Verträgen im Vergleich zur Lösung die Ihr Arbeitgeber für Sie ausgesucht hat.

Die Vorteile der anest bAV
Tarif
teuer
für Sie
Rendite
vor Kosten
4%
4%
Effektiv-
kostenquote
– 1,36%
– 0,53%
Rendite
nach Kosten
= 2,64%
3,47%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
mögl.
Auszahlung
= 80.084 €
= 92.990 €
Die Vorteile der anest bAV
Tarif
teuer
für Sie
Rendite
vor Kosten
4%
4%
Effektiv-
kostenquote
– 1,35%
– 0,51%
Rendite
nach Kosten
= 2,65%
3,49%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
mögl.
Auszahlung
= 186.641 €
= 217.648 €
Die Vorteile der anest bAV
Tarif
teuer
für Sie
Rendite
vor Kosten
4%
4%
Effektiv-
kostenquote
– 1,35%
– 0,50%
Rendite
nach Kosten
= 2,65%
3,50%
=> Weniger Kosten = mehr Rente!
mögl.
Auszahlung
= 373.281 €
= 435.557 €

Verglichen haben wir die Allianz KlinikRente Zukunftsrente InvestFlex mit der LV1871 FRV PP pro. Bei der Berechung haben wir folgende Parameter verwendet:

  • Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 01.01.1987
  • Vertragslaufzeit bis 67
  • Rentengarantiezeit 10 Jahre
  • Todesfallleistung vor Rentenbeginn bei Allianz: Hinterbliebenenrente
  • Todesfallleistung vor Rentenbeginn bei LV1871: Vertragsguthaben
  • monatliche Sparrate „Der Starter“: 115 €
  • monatliche Sparrate „Der Optimierer“: 268 €
  • monatliche Sparrate „Der Alles-Raus-Holer“: 536 €
  • Fondsanlage Allianz: 100% MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc (ISIN LU1190435906)
  • Fondsanlage LV1871: 100% iShares Core MSCI World UCITS ETF (ISIN IE00B4L5Y983)

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ihr Geld wird in Fonds und in Zinsanlagen investiert. Die Zinsanlagen verwaltet der Versicherer bei sich im Hause (man nennt dies auch Sicherungsvermögen). Nötig ist die Anlage auch in Zinsen, da die betriebliche Altersvorsorge eine gesetzlich verlangte Beitragsgarantie erfordert. Weniger als das, was in den Vertrag an Beiträgen fließt, kann zum Laufzeitende nicht im Vertrag liegen.

Das Verhältnis zwischen Zins- und Fondsanlage steuert der Versicherer, um die nötige Beitragsgarantie zu gewährleisten. Der Versicherer überprüft das Aufteilungsverhältnis zu jedem Monat neu. Der Anteil Ihres Beitrags und Guthabens, der in Fonds angelegt wird, kann in Ihre Wunschanlage fließen. Zur Wahl steht ein umfangreiches Portfolio, auch an passiven Indexfonds (sogenannte ETF).

Wir empfehlen die Auswahl solcher kostengünstiger Indexfonds für Ihre betriebliche Vorsorge zu wählen. Empfehlenswert und möglich sind z.B. der Vanguard FTSE All-World oder der iShares Core MSCI World. Ein Fondswechsel ist immer kostenfrei. Vor der Anlage in Fonds muss man aufgrund der obligatorischen Beitragsgarantie keine „Angst“ haben.

Die Rente oder die Einmalzahlung kann man frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahr abrufen. Der Rentenbeginn kann aber auch bis auf das 85. Lebensjahr hin ausgedehnt werden.

Neben einer lebenslangen Rente, können Sie sich das Kapital auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Vor Beginn der Auszahlungsphase werden Sie durch den Versicherer kontaktiert, der Ihnen die Auszahlungsmöglichkeiten zur Auswahl stellt.

Aus steuerlichen Gründen sollte die Einmalzahlung im Jahr des gesetzlichen Rentenbezugs abgerufen werden, nicht während der aktiven Beschäftigung.

Nachdem Ihre Altersvorsorge in der Ansparphase vom Staat massiv gefördert wird, muss man die Auszahlung im Alter versteuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. In den meisten Fällen hat man als Arbeitnehmer im Alter ein geringeres Einkommen als zu Erwerbszeiten.

Das heißt, die spätere Versteuerung ist im Ergebnis niedriger als die Ersparnis, die während der Sparphase generiert wird. Insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge rechnen sich positiv, da während der Sparphase Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge eingespart werden. Während der Auszahlungsphase sind jedoch nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.

Sie haben die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben zu lassen. Bei der Elternzeit und bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit der zinslosen Stundung der Beiträge.

Alternativ können Sie sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen.

Sie haben immer die Möglichkeit, die Beitragszahlung zu verändern. Sie können jederzeit den Sparbetrag erhöhen aber auch erniedrigen. Bei letzterem reduziert sich aber auch die spätere Auszahlung. Es besteht volle Flexibilität hinsichtlich der Beitragshöhe.

Versterben Sie in der Sparphase, so wird das Vertragsguthaben, mindestens aber die eingezahlten Beiträge an die berechtigten Hinterbliebenen in einer Einmalzahlung ausgeschüttet. Berechtigte Hinterbliebene sind:

  • der zum Todeszeitpunkt in gültiger Ehe lebende Ehegatte bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
  • falls nicht vorhanden, seine Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG (im 1. Grad verwandte Kinder und gleichgestellte Kinder), soweit sie die Anforderungen des § 32 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 1-3 und 5 EStG erfüllen
  • falls nicht vorhanden, der vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer namentlich benannte Lebensgefährte bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die Ehe muss rechtlich möglich sein;
  • gemeinsame Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Falls keine der vorstehend genannten Personen vorhanden sind wird ein Sterbegeld von maximal 8.000,00 EUR ausgezahlt.

Haben Sie sich für die lebenslange Rente entschieden, so tritt die Rentengarantiezeit in Kraft. Sie beträgt z.B. vereinbarte 10 Jahre und beginnt mit dem eigenen Renteneintritt von Ihnen. Gehen Sie mit 67 in Rente und sterben nach einem Monat, so erhalten die berechtigten Hinterbliebenen (wer berechtigt ist, siehe „Tod in der Sparphase“) noch 9 Jahre und 11 Monate die Rente des verstorbenen weiter ausbezahlt.

Die Rentengarantiezeit gilt nur als Hinterbliebenen-Absicherung. Der Arbeitnehmer/Rentner selbst, erhält die eigene Rente immer sein Leben lang, egal wie alt er wird. Die Rentengarantiezeit kann verlängert oder auch verkürzt werden. Wird Sie verlängert, so erhält der Rentner für sich selbst weniger Monatsrente. Wird die Garantiezeit verkürzt, bekommt er mehr.

Bei einer Direktversicherung haben Sie von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Sollten Sie bei der Musterfirma ausscheiden, dann bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten.

Den Vertrag können Sie dann entweder privat fortführen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Auf Grund der hervorragenden Konditionen, ist es sehr empfehlenswert, den Vertrag vom neuen Arbeitgeber übernehmen zu lassen und nicht einen neuen Vertrag abzuschließen.

Sollte der neue Arbeitgeber aber auf einen anderen Anbieter in seinem Hause bestehen, so lässt sich immer noch das Vertragskapital auf den neuen Anbieter und dessen Vertrag übertragen. Man ist also völlig flexibel bei der zukünftigen Vertragsgestaltung.

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Über das nachfolgende Formular können Sie uns Ihren Beratungswunsch mitteilen. Wir melden uns dann so schnell wie möglich.

Beratung Wohngebäudeversicherung

Ich wurde über die betriebliche Altersvorsorge informiert, möchte die Vorteile aber nicht nutzen..

Wenn Sie den Arbeitgeberzuschussverfallen lassen möchten und die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen möchten, dann geben Sie bitte hier Ihre Verzichtserklärung ab. Selbstverständlich können Sie auch das Schreiben, dass Ihnen vorliegt nutzen und uns das per E-Mai, Fax oder Post zukommen lassen.

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