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Ammerländer Fahrradversicherung Rahmenvereinbarung
Fahrradvollkaskoversicherung für Diensträder
Mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Diensträder können Sie alle muskelbetriebenen Fahrräder sowie Pedelecs / E-Bikes versichern:
Diensträder mit fest zugeordnetem Nutzer (muselbetriebenes Fahrrad, Pedelec/ E-Bike*)
*ohne VersicherungspflichtDiensträder mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
Diensträder die nicht älter als 6 Monate sind
Fahrradvollkaskoversicherung für Lastenräder
Mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Lastenräder können Sie alle muskelbetriebenen Lastenräder und Pedelec / E-Bike Lastenräder in einem Vertrag versichern:
Lastenfahrräder (muskelbetriebene Fahrrad, Pedelec/ E-Bike*)
*ohne VersicherungspflichtLastenfahrräder mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
Lastenfahrräder mit oder ohne einem Aufbau
Lastenfahrräder die ein- oder mehrspurig sind
Lastenfahrräder die nicht älter als 6 Monate sind
Ammerländer Rahmenvertrag
Bei der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Gewerbetreibende handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Es wird unterschieden zwischen:
- Rahmenvertrag für Diensträder
- Rahmenvertrag für Lastenräder
Durch die Rahmenverträg haben Sie folgende Vorteile:
einfache Beantragung
Ein Vertrag für alle Räder
unkomplizierte Änderungen durch Listenmeldung
sehr wenig Verwaltungsaufwand Dank der BesserBerater Unterstützung
Ein Ansprechpartner der jeder Zeit hilft! Tel: 089 – 890 567 06
Folgende Diensträder können nicht in der Fahrradvollkaskoversicherung versichert werden
Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind;
Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;
Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);
Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden;
Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft/geleast werden;
Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden;
Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden;
Verkaufsfahrräder;
Ausstellungsfahrräder
Folgende Lastenräder können nicht in der Fahrradvollkaskoversicherung versichert werden
Lastenfahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
Lastenfahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;
Lastenfahrräder, die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden
Lastenfahrräder, die verliehen oder vermietet werden
Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand)
Die Leistungen der Ammerländer Gewerbe Fahrradversicherung im Überblick
Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Neuwertentschädigung
keine Selbstbeteiligung
Diebstahl
Teilediebstahl (z. B. Akku)
Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss
Vandalismus
Feuchtigkeits- & Elektronikschäden
(Akku, Motor, Steuerungsgerät)Material-, Produktions & Konstruktionsfehler
(nach Ende der gesetzl. Gewährleistungspflicht)Verschleiß bis 3 Jahre
(außer Reifen und Bremsen)Reparaturkosten
Unfall-, Fall- oder Sturzschäden
Bedienungsfehler
Mobilitätsschutzbrief bis 150 EUR infolge einer Beschädigung
(z.B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)Brand, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen
Fahrrad-Diebstahlversicherung
Neuwertentschädigung
keine Selbstbeteiligung
Diebstahl
Teilediebstahl (z. B. Akku)
Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss
AXA Ausfalldeckung
Für Leasing-Diensträder (nicht Lastenräder) gilt bei Leasing die zusätzliche AXA Ausfalldeckung. Diese besagt, dass die Leasingrate übernommen wird, wenn der Mitarbeiter auf Grund Krankheit arbeitsunfähig ist und Krankentagegeld erhält. Die Leasingrate wird solange übernommen bis der Mitarbeiter wieder gesund ist.
Versicherungsbedingungen Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Privatpersonen
Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung Rahmenvertrag (Gewerbe)
So beantragen Sie den Rahmenvertrag richtig:
- Das erste Fahrrad/Pedelc/E-Bike über den Online-Rechner versichern
- Alle weiteren Räder in die spezielle Meldeliste eintragen und an service@besserberater.de senden
- Bei Fragen egal welchen unter der 089 – 890 567 06 anrufen
Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…
…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!
Vor Eintritt des Versicherungsfalles:
bei Nichtgebrauch muss das Rad jederzeit mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss – KEIN ZAHLENSCHLOSS – gesichert sein.
Rad immer an einen festen Gegenstand anschließen (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild). Bei Unterbringung in einem selbstgenutzen abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Sicherungspflicht. Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen muss das Rad jedoch abgeschlossen werden – es muss aber nicht mit einem festen Gegenstand verbunden sein.
Das Rad ist jederzeit nach den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Für Carbon-Räder gilt: wenn das versicherte Carbonrad keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren lassen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Schaden unverzüglich bei der Ammerländer Versicherung anzeigen.
im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. die Rechnung für das Rad (Originalrechnung auf der die Rahmennummer vermerkt ist)
2. die Rechnungen von Anbauteilen (Originalrechnungen)
3. die Rechnung für das neu erworbene Rad – ein Rad in gleicher Art und Güte – (Kopie der Rechnung)im Falle von Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion ist folgendes zu tun:
1. Schaden unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen
2. die Ammerländer Versicherung bei der Polizei im Schadenprotokoll angebenim Falle von Reparaturen aufgrund von Beschädigung ist folgendes zu tun:
1. entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt bei der Ammerländer einreichen. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 150 EUR übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Freigabe von Seiten der Ammerländer Versicherung abzuwarten.Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
a. Marke Radhersteller
b. Typ des Rades
c. Rahmennummer2. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung muss das beschädigte Rad und die beschädigten Teile aufbewahrt werden.
im Falle von Transportschäden durch ein Beförderungsunternehmen ist folgendes zu tun:
1. unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden
2. entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegender Ammerländer Versicherung auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).