Wissen: Forderungsausfalldeckung Haftpflichtversicherung
Die Forderungsausfalldeckung, auch unter Ausfalldeckung bekannt, ist ein Qualitätsmerkmal der Privathaftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Oft reicht es schon, wenn Sie das teure Handy eines Fremden im Bus durch ein Missgeschick runterwerfen. Dann springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Stellen Sie sich mal vor Ihnen würde das passieren und derjenige, der Ihr Handy runter stößt ist weder versichert, noch hat er die nötigen finanziellen Mittel.
Wenn der Schadenverursacher nun keine eigene private Haftpflichtversicherung hat und den fälligen Schadensersatz nicht zahlen kann, dann ist es gut, wenn die eigene Haftpflichtversicherung über eine Forderungsausfalldeckung verfügt.
Haftpflichtversicherung Forderungsausfalldeckung
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Fallbeispiel zur Forderungsausfalldeckung
Sie laufen auf dem Fußgängerüberweg und ein Radfahrer kommt von der Seite und fährt direkt in Sie hinein. In dem Moment stürzen Sie und erleiden einen komplizierten Handbruch. Dadurch fallen Sie einige Wochen aus und sind über einen längeren Zeitraum in ärztlicher Behandlung. Ganz klar trifft den Fahrradfahrer die Schuld. Hat dieser jedoch keine eigene private Haftpflichtversicherung und auch nicht die nötigen finanziellen Mittel, dann müssen Sie alle Kosten und auch den Verdienstausfall selbst tragen.
Haben Sie eine gute Privat-Haftpflichtversicherung mit einer guten Forderungsausfalldeckung, dann springt die eigene Privat-Haftpflichtversicherung ein.
Aber aufgepasst: Forderungsausfalldeckung ist nicht gleich eine Forderungsausfalldeckung. Mehr dazu im Fazit.
BesserBerater Tipp:
Forderungsausfalldeckung funktioniert aber nur dann richtig, wenn der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung Bestandteil Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ist. Gute Tarife haben das.
Sie haben nämlich nur Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt, das heißt Sie müssen vor Gericht Recht bekommen. Demnach ist die Ausfalldeckung ohne einen Rechtsschutz in der Regel wertlos. Selbst wenn Sie schon Besitzer einer Rechtsschutzversicherung sind, ist dies hier nicht ausreichend.
Der Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung ist ein spezieller Rechtsschutz und muss zusammen mit der Forderungsausfalldeckung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung vereinbart sein.
Empfehlungen für Tarife mit umfassender Forderungsausfalldeckung:
Fazit Forderungsausfalldeckung Haftpflichtversicherung:
Jeder dritte Deutsche hat eine Privathaftpflichtversicherung. Das heißt jeder Siebte ist nicht privathaftpflichtversichert. Die Chance von jemandem verletzt zu werden, der keinen Versicherungsschutz hat, ist nicht gerade gering. Kann der Schädiger für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, würden Sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Um sich so vor existenziellen Risiken zu schützen ist es natürlich sinnvoll den Baustein zur Ausfalldeckung in Ihre Privathaftpflichtversicherung mit einzuschließen.
Hier gilt: Forderungsausfalldeckung ist nicht gleich Forderungsausfalldeckung
Achten Sie auf folgende vier Punkte in der Forderungsausfalldeckung zur Privathaftpflichtversicherung:
- keine Selbstbeteiligung
- keine Mindestschadenhöhe
- Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung eingeschlossen
- Vorsatz ist versichert
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