Fahrradvollkaskoversicherung abschließbar für:
Pedelecs & E-Bikes:
Pedelecs + E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht)
Kaufpreis zwischen 999 und 10.000 Euro
Muskulär betriebene Räder:
ohne elektrische Tretunterstützung
Kaufpreis zwischen 999 und 5.000 Euro
Risiken, welche in der Ammerländer Fahrradversicherung PRIVAT nicht gezeichnet werden:
Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden –> bitte wählen Sie den Tarif für Gewerbetreibende
Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000 Euro
Fahrräder, die älter als 3 Jahre sind
Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
Eigenbauten
Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
Rahmen von Carbon-Fahrräder bei muskulär betriebenen Fahrrädern
Kein Versicherungsschutz für Carbon Fahrräder ohne elektrische Tretunterstützung
Dirt-Bikes
Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, sogenannte S-Pedelecs
Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen
Die Leistungen der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung im Überblick
Pedelecs & E-Bikes
Neuwertentschädigung
keine Selbstbeteiligung
Diebstahl
Teilediebstahl (z. B. Akku)
Fahrradzubehöhr und Gepäck bis 1.000 EUR
Vandalismus
Feuchtigkeits- & Elektronikschäden
(Akku, Motor, Steuerungsgerät)Material-, Produktions & Konstruktionsfehler
(nach Ende der gesetzl. Gewährleistungspflicht)Verschleiß bis 3 Jahre
(außer Reifen und Bremsen)
Im Exclusiv Tarif sind Reifen und Bremsen versichert!Reparaturkosten
Unfall-, Fall- oder Sturzschäden
Bedienungsfehler
Optional: ROLAND Schutzbrief
- 24-Stunden-Service-Hotline (04488-53737-777)
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih- / Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Muskelbetriebene Räder
Neuwertentschädigung
keine Selbstbeteiligung
Diebstahl
Teilediebstahl (z. B. Akku)
Fahrradzubehöhr und Gepäck bis 1.000 EUR
Vandalismus
Reparaturkosten
Unfall-, Fall- oder Sturzschäden
Schutz bei weltweitem Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten
inkl. ROLAND Schutzbrief
Versicherungsbedingungen Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Privatpersonen
Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Privatpersonen online berechnen & abschließen
Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…
…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!
Vor Eintritt des Versicherungsfalles:
bei Nichtgebrauch muss das Rad jederzeit mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss – KEIN ZAHLENSCHLOSS – gesichert sein.
Rad immer an einen festen Gegenstand anschließen (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild). Bei Unterbringung in einem selbstgenutzen abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Sicherungspflicht. Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen muss das Rad jedoch abgeschlossen werden – es muss aber nicht mit einem festen Gegenstand verbunden sein.
Das Rad ist jederzeit nach den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Für Carbon-Räder gilt: wenn das versicherte Carbonrad keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren lassen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Schaden unverzüglich bei der Ammerländer Versicherung anzeigen.
im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. die Rechnung für das Rad (Originalrechnung auf der die Rahmennummer vermerkt ist)
2. die Rechnungen von Anbauteilen (Originalrechnungen)
3. die Rechnung für das neu erworbene Rad – ein Rad in gleicher Art und Güte – (Kopie der Rechnung)im Falle von Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion ist folgendes zu tun:
1. Schaden unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen
2. die Ammerländer Versicherung bei der Polizei im Schadenprotokoll angebenim Falle von Reparaturen aufgrund von Beschädigung ist folgendes zu tun:
1. entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt bei der Ammerländer einreichen. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 150 EUR übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Freigabe von Seiten der Ammerländer Versicherung abzuwarten.Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
a. Marke Radhersteller
b. Typ des Rades
c. Rahmennummer2. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung muss das beschädigte Rad und die beschädigten Teile aufbewahrt werden.
im Falle von Transportschäden durch ein Beförderungsunternehmen ist folgendes zu tun:
1. unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden
2. entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegender Ammerländer Versicherung auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
Bitte beachten Sie noch die folgende wichtige Hinweise zur Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung…
… um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden!
Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder, die durch eine Privatperson erworben worden sind.
Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000 Euro sind grundsätzlich nicht versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch mit eigenständigem verkehrsüblichem Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) gegen Wegtragen anzuschließen.
Wert-Nachweis im Schadenfall von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden durch Original- Händlerbeleg und ggf. fest montierter Anbauteile sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte in Kopie.
Rahmen-/Codierungsnummer Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben (auch bei Carbon), müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC) codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein.
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oä. eingereicht werden.
Ausnahme Onlineshop: Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben.
Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Besonderheit Carbon-Fahrrad: Schäden am Rahmen von Carbon-Fahrrädern sind bei Pedelecs/E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung ausgeschlossen und bei Fahrrädern ohne elektrische Tretunterstützung ist grundsätzlich das komplette Fahrrad nicht versicherbar.