Ammerländer Fahrradversicherung

Ammerländer Fahrradversicherung

Was für ein Rad möchten Sie versichern?

Fahrrad, ohne Motor

Pedelec / E-Bike

Fahrradvollkaskoversicherung abschließbar für:

Pedelecs & E-Bikes:

  • Pedelecs + E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht)

  • Kaufpreis zwischen 1 EUR und 10.000 Euro (ab Tarif Excellent bis 15.000 Euro)

Muskulär betriebene Räder:

  • ohne elektrische Tretunterstützung

  • Kaufpreis zwischen 1 EUR und 10.000 Euro (ab Tarif Excellent bis 15.000 Euro)

Risiken, welche in der Ammerländer Fahrradversicherung PRIVAT nicht gezeichnet werden:

  • Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden –> bitte wählen Sie den Tarif für Gewerbetreibende

  • Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000 Euro (im Tarif Excellent bis 15.000 Euro)

  • Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt

  • Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer

  • Eigenbauten

  • Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)

  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder

  • Kein Versicherungsschutz für Carbon Fahrräder ohne elektrische Tretunterstützung

  • Dirt-Bikes

  • Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, sogenannte S-Pedelecs

  • Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)

  • Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen

Sie benötigen Beratung? Kein Problem!

service@besserberater.de

089 – 890 567 06

Dein BesserBerater

Die Leistungen der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung im Überblick

Preis-Sieger

Classic
  • ohne ROLAND Schutzbrief
  • Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)
  • Neuwertentschädigung
  • Verschleiß bis Fahrradalter 3 Jahre ohne Bremsen und Reifen
  • Fahrradzubehör und -Gepäck: 1.000 Euro max. 300 Euro je Sache
  • Sportartenklausel (Wettkämpfe): nicht versichert
  • Kündigungsfrist: 3 Monate

Preis-Leistungs-Sieger

Exclusiv
  • mit ROLAND Schutzbrief
  • Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)
  • Neuwertentschädigung
  • Verschleiß bis Fahrradalter 5 Jahre auch an Bremsen und Reifen
  • Fahrradzubehör und -Gepäck: 1.000 Euro max. 300 Euro je Sache
  • Sportartenklausel (Wettkämpfe): 25% SB
  • Kündigungsfrist: 1 Tag

Leistungs-Sieger

Excellent
  • mit ROLAND Schutzbrief
  • Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)
  • Neuwertentschädigung
  • Verschleiß bis Fahrradalter 5 Jahre auch an Bremsen und Reifen
  • Fahrradzubehör und -Gepäck: 2.000 Euro max. 500 Euro je Sache
  • Sportartenklausel (Wettkämpfe): 25% SB
  • Kündigungsfrist: 1 Tag
  • Konditionsdifferenzdeckung
  • Erweiterte Leistungsgarantie – Best Leistungsgarantie
  • Besitzstandsgarantie

Leistungs-Sieger +

ExcellentPlus
  • mit ROLAND Schutzbrief
  • Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)
  • Neuwertentschädigung
  • Verschleiß bis Fahrradalter 5 Jahre auch an Bremsen und Reifen
  • Fahrradzubehör und -Gepäck: 2.000 Euro max. 500 Euro je Sache
  • Sportartenklausel (Wettkämpfe): 25% SB
  • Kündigungsfrist: 1 Tag
  • Konditionsdifferenzdeckung
  • Erweiterte Leistungsgarantie – Best Leistungsgarantie
  • Besitzstandsgarantie
  • + Fahrrad-Unfallversicherung

Der Baustein ist in den Tarifen  Exclusiv, Excellent und Excellent-Plus bereits eingeschlossen. Im Tarif Classic kann der Baustein nicht mit aufgenommen werden.

Folgende Leistungspunkte beinhaltet der Roland Schutzbrief:

  • Pannenhilfe direkt vor Ort oder alternativ Abschleppdienst
  • Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder Bahn: bis zu 500 EUR
  • Bergung: bis zu 2.000 EUR
  • Leih-/ Mietfahrräder: für 14 Tage mit maximal 50 EUR pro Tag
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Übernachtung im Notfall: bis zu 5 Tage mit maximal 80 EUR pro Nacht
  • Werkstattvermittlung
  • Notfall Bargeld: bis max. 1.500 EUR

Der Baustein ist ab dem Tarif  Exclusiv bereits eingeschlossen. Im Tarif Classic kann der Baustein nicht mit aufgenommen werden.

Versichert sind alle Räder die von einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet oder genutzt werden. Gleiches gilt für Räder die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während das versicherte Rad in Reparatur ist.

Der Versicherungsschutz entspricht den Leistungen des abgeschlossen Tarifs und gilt für die folgenden Leistungspunkte:

  • Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl
  • Teilediebstahl
  • Unfälle
  • Vandalismus
  • Fall- oder Sturzschäden
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung

Der Baustein kann in den Tarifen Classic und Exclusiv eingeschlossen werden. Im ExcellentPlus ist der Baustein inklusive.

Der Baustein umfasst folgende Leistungen:

  • Versicherte Personen: Versichert ist jeder berechtigte Nutzer, der das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Invalidität: 50.000 EUR
  • Krankenhaustagegeld: 25 EUR/ Tag, max. 50 Tage
  • Helm-Klausel*: 5.000 EUR
  • Geltungsbereich: Weltweit ohne zeitliche Begrenzung

*Helm-Klausel: Tragen Sie bei einem Unfall nachweislich einen geeigneten Helm, zahlt die Ammerländer Versicherung bei einem Schädel-Hirn-Trauma Grad 2 oder 3 eine zusätzliche Invaliditätssumme in Höhe von 5.000 EUR, wenn auf Grund der Kopfverletzung ein Invaliditätsgrad festgestellt wurde.

Der Baustein kann in allen Tarifen Classic, Exclusiv, Excellent und ExcellentPlus eingeschlossen werden.

Der Baustein umfasst folgende Leistungen:

  • versicherte Räder: Alle weiteren Fahrräder und Anhänger im Haushalt
  • Versicherungssumme: 1.000 EUR oder 3.000 EUR
  • Neuwertentschädigung
  • Diebstahl

Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Privatpersonen online berechnen & abschließen

Was für ein Rad möchten Sie versichern?

Fahrrad, ohne Motor

Pedelec / E-Bike

Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…

…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!

Vor Eintritt des Versicherungsfalles:

  • bei Nichtgebrauch muss das Rad jederzeit mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss – KEIN ZAHLENSCHLOSS – gesichert sein.

  • Rad immer an einen festen Gegenstand anschließen (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild).
    Diese Regelung ist seit der Tarifvariante (02.2021) entfallen. Wir empfehlen es aber weiterhin zu machen. Eine Pflicht ist es nicht mehr.
    Bei Unterbringung in einem selbstgenutzen abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Sicherungspflicht.
    Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen musste das Rad in den alten Tarifen abgeschlossen werden – es muss aber nicht mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Diese Pflicht ist im aktuellen Tarif auch entfallen.

  • Das Rad ist jederzeit nach den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.

Nach Eintritt des Versicherungsfalls:

  • Dem Versicherer ist der Schadeneintritt unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen.

  • im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
    1. die Rechnung für das Rad (Originalrechnung auf der die Rahmennummer vermerkt ist)
    2. die Rechnungen von Anbauteilen (Originalrechnungen)
    3. die Rechnung für das neu erworbene Rad – ein Rad in gleicher Art und Güte – (Kopie der Rechnung)

  • im Falle von Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion ist folgendes zu tun:
    1. Schaden unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen
    2. die Ammerländer Versicherung bei der Polizei im Schadenprotokoll angeben

  • im Falle von Reparaturen aufgrund von Beschädigung ist folgendes zu tun:
    1. entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt bei der Ammerländer einreichen. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Freigabe von Seiten der Ammerländer Versicherung abzuwarten.

    Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    a. Marke Radhersteller
    b. Typ des Rades
    c. Rahmennummer

    2. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung muss das beschädigte Rad und die beschädigten Teile aufbewahrt werden.

  • im Falle von Transportschäden durch ein Beförderungsunternehmen ist folgendes zu tun:
    1. unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden
    2. entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen

  • der Ammerländer Versicherung auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.

  • alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).

  • Bei Schäden an Mieträdern muss der Eigentümer (Name, Anschrift und Telefonnummer) der Räder benannt werden und es muss der dazugehörige Mietvertrag sowie die Zahlungsaufforderung des Vermieters eingereicht werden.

Ammerländer Fahrradversicherung für Privatpersonen

Bitte beachten Sie noch die folgende wichtige Hinweise zur Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung…

… um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden!

  • Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder, die durch eine Privatperson erworben worden sind.

  • Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.

  • Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000 Euro sind nur im Excellent Tarif versicherbar. Dürfen dann aber auch nicht mehr als 15.000 EUR inkl. Schloss kosten.

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch mit eigenständigem verkehrsüblichem Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) gegen Wegtragen anzuschließen.

  • Wert-Nachweis im Schadenfall von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden durch Original- Händlerbeleg und ggf. fest montierter Anbauteile sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte in Kopie.

  • Rahmen-/Codierungsnummer Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben (auch bei Carbon), müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC) codiert werden.

    Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein.

    Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oä. eingereicht werden.

    Ausnahme Onlineshop:  Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben.

    Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.

  • Besonderheit Carbon-Fahrrad: Schäden am Rahmen von Carbon-Fahrrädern sind bei Pedelecs/E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung sind seit der Tarifgeneration (02.2021) mitversichert.