Unterversicherungsverzicht
Hausratversicherung Unterversicherung

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme in der Hausratversicherung dem Wert des Hausrates entsprechen. Oft ist das aber nicht einfach zu erfassen. Daher bedienen sich die Versicherer so genannter Richtwerte wie z.B., dass je m² Wohnfläche 650,- EUR Wert/Versicherungssumme vorhanden/anzusetzen sind.

Klausel Unterversicherungsverzicht Hausrat

Hält man sich an diese Richtwerte, so gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart. Sie besagt, dass der Versicherer im Schadensfall nicht prüft, ob der Versicherungswert tatsächlich der Versicherungssumme entspricht. Schäden bis zur vollen Versicherungssumme werden voll beglichen. Gilt diese Klausel nicht vereinbart, so wird auch bei Kleinschäden diese Prüfung vorgenommen und eventuell ein Unterversicherungsabzug vorgenommen.

Beispiel Unterversicherung Hausrat:

Versicherungswert 50.000,- EUR

Versicherungssumme: 25.000,- EUR

Schadenfall: 1.000,- EUR

Kürzung um 50%: Erstattung Schaden nur 500,- EUR

Vergleich Hausratversicheung mit Unterversicherungsverzicht

Im Totalschadensfall wird, sofern der Unterversicherungsverzicht vereinbart gilt, aber immer maximal die Versicherungssumme plus Vorsorge ausgezahlt. Sofern hier die Summe niedriger ist als der Versicherungswert, kann dennoch eine Unterversicherung bestehen. Hin und wieder kann also das Ansetzen von 650,- EUR je m² nicht ausreichend sein, um den Wert des Hausrates abzudecken. Die Versicherungssumme ist dann frei nach oben hin anzupassen.