Janitos Fahrradversicherung
Fahrradvollkaskoversicherung abschließbar für:
Pedelecs & E-Bikes:
Pedelecs + E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht)
Kaufpreis zwischen 1 EUR und 15.000 Euro
Muskulär betriebene Räder:
ohne elektrische Tretunterstützung
Kaufpreis zwischen 1 EUR und 15.000 Euro
Risiken, welche von Janitos Versicherung nicht gezeichnet werden können:
Fahrräder, die bei Antragstellung älter als 5 Jahre sind
Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht,
Eigenbauten
Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
Dirt-Bikes
Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf vorliegt.
Der Kaufbeleg muss nach Antragsstellung an die Janitos gesendet werden.
Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung über den Neukauf und ohne einen Privatkaufvertrag erworben wurden
Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden,
Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und selbst
versichern müssen.Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden –> bitte wählen Sie dafür einen anderen Anbieter beispielsweise den Tarif für Gewerbetreibende der Ammerländer
Die Leistungen der Janitos Fahrradvollkaskoversicherung im Überblick
Der Baustein Diebstahl-Schutz gehört zum Grundschutz der Janitos Fahrradvollkaskoversicherung und kann nicht ausgeschlossen werden
Versichert ist ein Weltweiter Diebstahl-Schutz – Rund-um-die-Uhr. Das Fahrrad/E-Bike und dessen Anhänger müssen jeweils mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.
Versichert ist auch der Diebstahl des
– Fahrrades/E-Bikes und dessen Anhänger aus einem verschlossenen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers
– Fahrrades/E-Bikes wenn es auf einem Fahrradträger mit abgeschlossenem Rahmenhalter befestigt ist
- Raub bei Anwendung von Gewalt
- Raub bei Androhung einer Gewalttat
- Räuberische Erpressung
- Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Der Baustein Kasko-Schutz gehört ebenfalls zur Grunddeckung der Janitos Fahrradversicherung und kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Baustein umfasst folgende Leistungen:
- – Unfall, Fall- und Sturzschäden, Vandalismus
- Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Elektronikschäden
- Verschleiß des Akkus (sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 50 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. )
- Verschleiß sonstiger Fahrradteile (in den ersten 5 Jahren ab Neukauf)
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
- Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung
- Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss
Der Baustein Schutzbrief ist optional einschließbar und im Tarifrechner bereits vorausgewählt.
Folgende Leistungspunkte beinhaltet der Schutzbrief:
- 24-Stunden-Service-Notfall-Telefon;
- Pannenhilfe
- Abschlepphilfe
- Bergung bis 2.000 EUR
- Weiter- oder Rückfahrt bis 500 EUR
- Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage (bis 50 EUR je Tag)
- Übernachtungskosten für max. 5 Nächte (bis 80 EUR je Übernachtung)
- Fahrrad-Rücktransport
- Fahrrad Verschrottung
Folgende Besonderheiten sind in der Janitos Fahrradvollkaskoversicherung noch enthalten:
- Vorsorgebetrag in Höhe von 20 % der vereinbarten Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen.
- Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
- Innovationsupdate (Automatische Gültigkeit von nachträglichen Leistungsverbesserungen im gleichen Tarif, die keinen Mehrbeitrag nach sich ziehen.)
Versicherungsbedingungen Janitos Fahrradversicherung
Janitos Fahrradvollkaskoversicherung online berechnen & abschließen
Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…
…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Janitos Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!
Vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Die Janitos besteht darauf, dass nach Antragsstellung der Kaufbeleg als Nachweis an die Janitos gesendet wird.
Fahrräder und deren Anhänger müssen Sie jeweils durch ein Schloss (z.B. Kabel-, Ketten-, Falt-, Bügel-, Rahmenschloss, mit Schlüssel, Zahlencode oder drahtloser Steuerung wie Bluetooth oder NFC) oder mindestens in gleichwertiger Weise gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es abstellen. Zur gleichwertigen Sicherung zählen auch herstellerseitig verbaute Wegfahrsperren
Eine Verwendung der vorgenannten Schlösser ist nicht erforderlich, wenn
• sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum (z. B. Kellerraum, Garage oder Schuppen) befinden,
• sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlossenen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers befinden,
• das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestig ist.Wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, müssen Sie dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) vor Antragstellung codieren lassen
Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Anzeige- und Aufklärungspflichten
Sie müssen den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzeigen
Sie müssen Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzeigen.
Sie müsse den Diebstahl/Raub bzw. die mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrrads unverzüglich der Polizei unter Angabe von
• Hersteller bzw. Marke,
• Modell und
• Rahmen-, Codier- oder sonstige Identifikationsnummeranzeigen, und der Janitos Fahrradversicherung einen Nachweis dafür erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Sie haben das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Sie haben Schäden am zum Transport einem Beförderungsunternehmen aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen hierüber müssen Sie uns vorlegen.
Sie haben soweit möglich der Janitos Fahrradversicherung unverzüglich jede Auskunft in Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges, der unserer Leistungspflicht erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.Sie haben der Janitos Fahrradversicherung bei einer Reparatur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung nachzuweisen. Die entsprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindestens Hersteller bzw. Marke, Modell, sowie Rahmen- oder Codiernummer) enthalten.
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, müssen Sie die Janitos Versicherung vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen
Sie haben der Janitos Fahrradversicherung die Händlerrechnung über den Neukauf des versicherten Fahrrades sowie Unterlagen über dessen Hersteller bzw. die Marke, Modell und Rahmen- oder Codiernummer beizubringen. Sollten Sie das versicherte Fahrrad von einer Privatperson erworben haben, ist zusätzlich der Privatkaufvertrag beizubringen.
Sie haben der Janitos Versicherung sonstige angeforderte Belege, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderlich sind, beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Abwendung und Minderung des Schadens
Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei haben Sie den Weisungen der Janitos Fahrradversicherung, soweit
für Sie zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung machen.
Ist die Janitos Versicherung dazu berechtigt, die Leistung zu kürzen, kann auch der Aufwendungsersatz entsprechend gekürzt werden; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung der Janitos entstanden sind.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung der Janitos Fahrradversicherung entstanden sind.
Die Janitos Versicherung hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Janitos Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist die Janitos Fahrradversicherung berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist die Janitos Versicherung nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden.
Die Janitos Fahrradvollkaskoversicherung bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.