Gesetzliche Krankenkasse
Für alle Kassenpatienten stellt sich seit 01.01.2015 die Frage – wo soll ich mich versichern? Denn seit 01.01.2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6% gesenkt und alle Krankenkassen haben die Möglichkeit, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Die meisten sind den 15,5% aus dem Jahr 2014 treu geblieben. Viele mussten auf 15,8% anpassen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von Krankenkassen, die den Beitrag gesenkt haben und so den Versicherten ein attraktives Einsparpotenzial von bis zu 336 € pro Jahr ermöglichen.
Hinzu kommen Kassen-individuelle Bonusprogramme. Manche sind sehr kompliziert, schwer zu erfüllen und bieten keinen großen Bonus. Andere sind sehr leicht zu erfüllen, unkompliziert und es lässt sich eine zusätzliche Beitragsersparnis von 150 € Bonus sichern, die man für eine private Zusatzversicherung nutzen kann. Die Möglichkeit eines kinderleichten Wechsels und alle Infos gibt es hier zum Nachlesen.
Die Vorteile, wenn Sie die Krankenkasse wechseln:
Alle Vorteile gelten für die Gesetzliche Krankenkasse Salus BKK (unsere Empfehlung). Diese Kasse bietet die beste Kombination aus niedrigem Beitrag und sehr einfach zu erreichendem Bonus von 150 € pro Jahr.
Wer muss alles gesetzlich versichert sein?
Grundsätzlich herrscht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Gleiches gilt nur noch für die KFZ-Haftpflicht.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist jeder, dessen Brutto-Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt in 2015 in allen Bundesländern einheitlich 54.900 €. Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.575 €.
Arbeitnehmer deren regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sind versicherungsfrei und freiwillige Mitglieder, sofern sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Die Alternative ist der Beitritt in eine privaten Krankenversicherung.
Dir Prüfung, ob ein Arbeitnhemer Einkünfte über der JAEG erzielt, liegt beim Arbeitgeber. Zu folgenden Zeitpunkten/Ereignissen findet die Prüfung durch den Arbeitgeber (AG) statt:
- Zu Beginn einer Beschäftigung
- Bei Änderung des Einkommens des Arbeitnehmers (AN)
- Zum Jahreswechsel
Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung | 14,6% |
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Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen | 0,5% – 1,2% |
Pflegeversicherung |
2,35% |
Pflegeversicherung für kinderlose | 2,60% |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung für West und Ost | 49.500 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 | 54.900 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV am 31.12.2002 | 49.500 € |
Zeitpunkte der Versicherungsfreiheit:
Versicherungsfrei ab Beginn der Beschäftigung
Ein Arbeitnehmer ist sofort versicherungsfrei, wenn das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltrenze 2015 übersteigt. Er hat damit die sofortige Wahlfreiheit zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenvollversicherung.
Prüfung während der laufenden Beschäftigung
Übersteigt das Einkommen die JAEG während einer Beschäftigung, dann ist der Arbeitnehmer erst zum Ende des Kalenderjahres versicherungsfrei. In diesem Fall muss noch eine zweite Bedingung erfüllt sein, damit der Arbeitnehmer versicherungsfrei ist. Das zu erwartende Einkommen für das Folgejahr muss die dann gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls überschreiten. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, besteht zum nächsten Jahreswechsel die Wahlfreiheit: Freiwillig gesetzlich versichert zu sein oder sich privat krankenversichern.
Einkommensprüfung der letzten 3 Kalenderjahre
Hierbei handelt es sich um eine zwischenzeitlich eingeführte Prüfung, die heute nicht mehr angewendet wird.
Ausnahmeregelung für bestimmte Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Für Personen, die am 31.12.2002 versichert waren, gilt eine andere und niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze von nur 49.500 € jährlich.
Wann kann ich mich privat versichern?
Ein Wechsel in die Private Krankenvollversicherung ist nur dann möglich, wenn man entweder:
- Selbständig ist oder
- das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt im Jahr 2015 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 54.900 € (=4.575 € monatlich). Diese Grenze ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Jahr | Bruttoeinkommen pro Jahr |
2014 | 53.550 € |
2013 | 52.200 € |
2012 | 50.850 € |
Für 2016 steht eine Erhöhung auf 56.250 € an.
Welche gesetzliche Kasse empfiehlt BesserBerater?
BesserBerater empfiehlt die Salus BKK. Die Salus BKK ist eine Krankenkasse, die in allen Bundesländern zur Verfügung steht. Grund unserer Empfehlung ist:
- sehr niedrige Beiträge – 15,1%
- sehr einfacher Bonus von 150 € pro Jahr möglich
- umfangreiche Leistungen im Bereich der Impfungen
- usw.
Details kannst du diesem Flyer entnehmen: