Autoversicherung Wechseltarif

Vorteile des Wechseltarif:

  • 5% Nachlass auf den Beitrag 2025 der aktuellen KFZ-Versicherung

  • Besitzstandsgarantie: alles mitversichert was bisher auch versichert ist

Für wen ist der Wechseltarif möglich:

  • Der bzw. die Versicherungsnehmer:in muss zwischen 20 und 70 Jahren alt sein.

  • Das Fahrzeug darf nur ausschließlich privat oder überwiegend privat genutzt werden.

  • Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein.

  • Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können über den Wechseltarif nicht versichert werden.

  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 270 KW / 367 PS haben.
  • Exoten, Youngtimer, Oldtimer oder Fahrzeuge älter als 30 Jahre können über den Wechseltarif nicht versichert werden.
  • Der Kunde bzw. die Kundin muss mindestens 3 Jahre ununterbrochen beim aktuellen Versicherer versichert gewesen sein.

Bitte beachten:

  • Fahren Personen das Fahrzeug, die aktuell am Begleiteten Fahren teilnehmen, prüfen Sie bitte, ob diese bisher kostenlos mitversichert waren oder nicht.
  • Meldet der aktuelle Versicherer uns nach Vertragsübernahme, dass noch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aussteht, führen wir diese nach Vertragsübernahme durch. Dadurch erhöht sich der Beitrag. Die Beitragserhöhung nehmen wir dabei auf dem rabattierten Beitrag (Vorversichererbeitrag abzüglich 5 %) vor. Der Wechselbonus bleibt somit erhalten.
  • Die Deckungssumme von 100 Mio. € (je geschädigter Person maximal 15 Mio. €) darf in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht überschritten werden.

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