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Ammerländer Fahrradversicherung für Unternehmen, Körperschaften und Vereine (Gewerbe)

Ammerländer Fahrradversicherung

Ammerländer Fahrradversicherung Rahmenvereinbarung

Die Ammerländer Versicherung bietet zwei spezielle Rahmenverträge für Gewerbekunden. In einem Rahmenvertrag lassen sich Diensträder, (Muskelbetriebene Räder & Pedelecs/E-Bikes) unkompliziert zu günstigen Konditionen versichern. Im anderen Rahmenvertrag lassen sich die Lastenräder versichern.

Fahrradvollkaskoversicherung für Diensträder

Mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Diensträder können Sie alle muskelbetriebenen Fahrräder sowie Pedelecs / E-Bikes versichern:

  • Diensträder mit fest zugeordnetem Nutzer (muselbetriebenes Fahrrad, Pedelec/ E-Bike*)
    *ohne Versicherungspflicht

  • Diensträder mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro

  • Diensträder die nicht älter als 6 Monate sind

Fahrradvollkaskoversicherung für Lastenräder

Mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Lastenräder können Sie alle muskelbetriebenen Lastenräder und Pedelec / E-Bike Lastenräder in einem Vertrag versichern:

  • Lastenfahrräder (muskelbetriebene Fahrrad, Pedelec/ E-Bike*)
    *ohne Versicherungspflicht

  • Lastenfahrräder mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro

  • Lastenfahrräder mit oder ohne einem Aufbau

  • Lastenfahrräder die ein- oder mehrspurig sind

  • Lastenfahrräder die nicht älter als 6 Monate sind

Ammerländer Rahmenvertrag

Bei der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Gewerbetreibende handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Es wird unterschieden zwischen:

  • Rahmenvertrag für Diensträder
  • Rahmenvertrag für Lastenräder

Durch die Rahmenverträg haben Sie folgende Vorteile:

  • einfache Beantragung

  • Ein Vertrag für alle Räder

  • unkomplizierte Änderungen durch Listenmeldung

  • sehr wenig Verwaltungsaufwand Dank der BesserBerater Unterstützung

  • Ein Ansprechpartner der jeder Zeit hilft! Tel: 089 – 890 567 06

Sie benötigen Beratung? Kein Problem!

service@besserberater.de

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Folgende Diensträder können nicht in der Fahrradvollkaskoversicherung versichert werden

  • Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind;

  • Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;

  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;

  • Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);

  • Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden;

  • Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft/geleast werden;

  • Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden;

  • Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden;

  • Verkaufsfahrräder;

  • Ausstellungsfahrräder

Folgende Lastenräder können nicht in der Fahrradvollkaskoversicherung versichert werden

  • Lastenfahrräder,  für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht

  • Lastenfahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;

  • Lastenfahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden;

  • Lastenfahrräder, die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden

  • Lastenfahrräder, die verliehen oder vermietet werden

  • Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)

  • Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand)

Was ist die Alternative?

Fahrräder, Pedelecs (E-Bikes) die keinem festen Nutzer zugeordnet sind, zum Transport eingesetzt werden, Verkaufsfahrräder oder Ausstellungsfahrräder sind, können in der Diebstahlversicherung (auch ein Rahmenvertrag) eingeschlossen werden.

Die Leistungen der Ammerländer Gewerbe Fahrradversicherung im Überblick

Fahrrad-Vollkaskoversicherung

  • Neuwertentschädigung

  • keine Selbstbeteiligung

  • Diebstahl

  • Teilediebstahl (z. B. Akku)

  • Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss

  • Vandalismus

  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden
    (Akku, Motor, Steuerungsgerät)

  • Material-, Produktions & Konstruktionsfehler
    (nach Ende der gesetzl. Gewährleistungspflicht)

  • Verschleiß bis max. 5 Jahre
    (auch an Reifen und Bremsen)

  • Reparaturkosten

  • Unfall-, Fall- oder Sturzschäden

  • Bedienungsfehler

  • Mobilitätsschutzbrief bis 500 EUR infolge einer Beschädigung
    (z.B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)

  • Brand, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen

  • Beratung durch Tarifexperten
  • gemeinsame telefonische Installation des Rahmenvertrages
  • Unterstützung bei Nachmeldungen oder Änderungen
  • digitale Vertragsakte

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Fahrrad-Diebstahlversicherung

  • Neuwertentschädigung

  • keine Selbstbeteiligung

  • Diebstahl

  • Teilediebstahl (z. B. Akku)

  • Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss

AXA Ausfalldeckung

Für Leasing-Diensträder (nicht Lastenräder) gilt bei Leasing die zusätzliche AXA Ausfalldeckung. Diese besagt, dass die Leasingrate übernommen wird, wenn der Mitarbeiter auf Grund Krankheit arbeitsunfähig ist und Krankentagegeld erhält. Die Leasingrate wird solange übernommen bis der Mitarbeiter wieder gesund ist.

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Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung Rahmenvertrag (Gewerbe)

So beantragen Sie den Rahmenvertrag richtig:

  1. Das erste Fahrrad/Pedelc/E-Bike über den Online-Rechner versichern
  2. Alle weiteren Räder in die spezielle Meldeliste eintragen und an service@besserberater.de senden
  3. Bei Fragen egal welchen unter der 089 – 890 567 06 anrufen

Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…

…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!

Vor Eintritt des Versicherungsfalles:

  • bei Nichtgebrauch muss das versicherte Fahrrad jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss – kein Zahlenschloss – gesichert sein.
    Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbst genutzten verschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.

  • Das Rad ist jederzeit nach den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

  • Für Carbon-Räder gilt: wenn das versicherte Carbonrad keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren lassen.

Nach Eintritt des Versicherungsfalls:

  • Schaden unverzüglich bei der Ammerländer Versicherung anzeigen.

  • im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
    1. die Rechnung für das Rad (Originalrechnung auf der die Rahmennummer vermerkt ist)
    2. die Rechnungen von Anbauteilen (Originalrechnungen)
    3. die Rechnung für das neu erworbene Rad – ein Rad in gleicher Art und Güte – (Kopie der Rechnung)

  • im Falle von Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion ist folgendes zu tun:
    1. Schaden unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen
    2. die Ammerländer Versicherung bei der Polizei im Schadenprotokoll angeben

  • im Falle von Reparaturen aufgrund von Beschädigung ist folgendes zu tun:
    1. entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt bei der Ammerländer einreichen. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Freigabe von Seiten der Ammerländer Versicherung abzuwarten.

    Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    a. Marke Radhersteller
    b. Typ des Rades
    c. Rahmennummer

    2. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung muss das beschädigte Rad und die beschädigten Teile aufbewahrt werden.

  • im Falle von Transportschäden durch ein Beförderungsunternehmen ist folgendes zu tun:
    1. unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden
    2. entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen

  • der Ammerländer Versicherung auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.

  • alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).

Ammerländer Fahrradversicherung für Privatpersonen