Adcuri – Barmenia Fahrradversicherung

Die Adcuri ist eine 100% Tochter der Barmania Versicherung.

Adcuri FahrradversicherungAdcuri Versicherung Barmenia

Was für ein Rad möchten Sie versichern?

Fahrrad, ohne Motor

Pedelec / E-Bike

Fahrradvollkaskoversicherung abschließbar für:

Pedelecs & E-Bikes:

  • Pedelecs + E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht)

  • Kaufpreis zwischen 1 EUR und 12.000 Euro

Muskulär betriebene Räder:

  • ohne elektrische Tretunterstützung

  • Kaufpreis zwischen 1 EUR und 12.000 Euro

Adcuri Fahrradversicherung

Risiken, welche in der Adcuri Fahrradversicherung nicht versichert werden:

  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder

  • Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs oder Zulassungspflicht besteht

  • Eigenbauten

  • Dirt-Bikes

  • gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder

  • nicht versichert sind auch nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams oder Smartphones.

Sie benötigen Beratung? Kein Problem!

service@besserberater.de

089 – 890 567 06

Dein BesserBerater

Die Leistungen der Adcuri Fahrradvollkaskoversicherung im Überblick

Pedelecs & E-Bikes

  • Neuwertentschädigung

  • keine Selbstbeteiligung

  • Diebstahl

  • Teilediebstahl (z. B. Akku)

  • Fahrradzubehöhr und Gepäck bis 1.000 EUR
    max. 300 EUR je Sache

  • Vandalismus

  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden
    (Akku, Motor, Steuerungsgerät)

  • Material-, Produktions & Konstruktionsfehler
    (nach Ende der gesetzl. Gewährleistungspflicht)

  • Verschleiß
    bis 5 Jahre
    (auch an Reifen und Bremsen)

  • Reparaturkosten

  • Unfall-, Fall- oder Sturzschäden

  • Bedienungsfehler

  • Optional: Schutzbrief

SCHUTZBRIEF

  • 24-Stunden-Service-Hotline (0202 – 438 38 99)
  • Pannenhilfe direkt vor Ort
  • Abschlepp­dienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
  • Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
  • Bergung
  • Leih- / Mietfahrrad
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Übernachtung im Notfall
  • Werkstatt­vermittlung

Muskelbetriebene Räder

  • Neuwertentschädigung

  • keine Selbstbeteiligung

  • Diebstahl

  • Teilediebstahl (z. B. Akku)

  • Fahrradzubehöhr und Gepäck bis 1.000 EUR
    max. 300 EUR je Sache

  • Vandalismus

  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden
    (Akku, Motor, Steuerungsgerät)

  • Material-, Produktions & Konstruktionsfehler
    (nach Ende der gesetzl. Gewährleistungspflicht)

  • Verschleiß
    bis 5 Jahre
    (auch an Reifen und Bremsen)

  • Reparaturkosten

  • Unfall-, Fall- oder Sturzschäden

  • Bedienungsfehler

  • Optional: Schutzbrief

Adcuri Fahrradvollkaskoversicherung online berechnen & abschließen

Was für ein Rad möchten Sie versichern?

Fahrrad, ohne Motor

Pedelec / E-Bike

Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers…

…damit es im Schadenfall keinen Ärger mit der Adcuri Fahrradvollkaskoversicherung gibt?!

Vor Eintritt des Versicherungsfalles:

  • bei Nichtgebrauch muss das Rad jederzeit mit einem Schloss – Mindestpreis 50 EUR – gesichert sein.

  • Rad immer an einen festen Gegenstand anschließen (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild).
    Diese Regelung ist in der aktuellen Tarifvariante (02.2021) entfallen. Wir empfehlen es aber weiterhin zu machen. Eine Pflicht ist es nicht mehr.
    Bei Unterbringung in einem selbstgenutzen abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Sicherungspflicht.
    Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen musste das Rad in den alten Tarifen abgeschlossen werden – es muss aber nicht mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Diese Pflicht ist im aktuellen Tarif auch entfallen.

  • Das Rad ist jederzeit nach den Vorgaben des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.

Nach Eintritt des Versicherungsfalls:

  • Dem Versicherer ist der Schadeneintritt unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen.

  • im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
    1. die Rechnung für das Rad (Originalrechnung auf der die Rahmennummer vermerkt ist)
    2. die Rechnungen von Anbauteilen (Originalrechnungen)
    3. die Rechnung für das neu erworbene Rad – ein Rad in gleicher Art und Güte – (Kopie der Rechnung)

  • im Falle von Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion ist folgendes zu tun:
    1. Schaden unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen
    2. die Adcuri Versicherung bei der Polizei im Schadenprotokoll angeben

  • im Falle von Reparaturen aufgrund von Beschädigung ist folgendes zu tun:
    1. entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt bei der Adcuri einreichen. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Freigabe von Seiten der Adcuri Versicherung abzuwarten.

    Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    a. Marke Radhersteller
    b. Typ des Rades
    c. Rahmennummer

    2. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung muss das beschädigte Rad und die beschädigten Teile aufbewahrt werden.

  • im Falle von Transportschäden durch ein Beförderungsunternehmen ist folgendes zu tun:
    1. unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden
    2. entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen

  • der Adcuri Versicherung auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.

  • alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).

  • Bei Schäden an Mieträdern muss der Eigentümer (Name, Anschrift und Telefonnummer) der Räder benannt werden und es muss der dazugehörige Mietvertrag sowie die Zahlungsaufforderung des Vermieters eingereicht werden.

Adcuri Fahrradvollkaskoversicherung

Bitte beachten Sie noch die folgende wichtige Hinweise zur Adcuri Fahrradvollkaskoversicherung…

… um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden!

  • Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder, die durch eine Privatperson erworben worden sind.

  • Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.

  • Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 12.000 Euro sind grundsätzlich nicht versichert.

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch mit eigenständigem verkehrsüblichem Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) gegen Wegtragen anzuschließen.

  • Wert-Nachweis im Schadenfall von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden durch Original- Händlerbeleg und ggf. fest montierter Anbauteile sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte in Kopie.

  • Rahmen-/Codierungsnummer Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben (auch bei Carbon), müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC) codiert werden.

    Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein.

    Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oä. eingereicht werden.

    Ausnahme Onlineshop:  Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben.

    Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.

  • Besonderheit Carbon-Fahrrad: Schäden am Rahmen von Carbon-Fahrrädern sind bei Pedelecs/E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung in der aktuellen Tarifgeneration (02.2021) mitversichert.

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