Die Haftpflichtkasse Haftpflicht

Haftpflichtkasse Tierhalterhaftpflichtversicherung

Haftpflichtkasse Tierhalterhaftpflichtversicherung – Ihre Möglichkeiten

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Haftpflichtkasse Tierhalterhaftpflichtversicherung Tarifwelt

Die Haftpflichtkasse Tierhaftpflichtversicherung wird in drei Tarifvarianten angeboten.

Tariflinien:

Einfach Komplett mit 10. Mio € Versicherungssumme

Einfach Komplett mit 20. Mio € Versicherungssumme

Einfach Komplett mit 50. Mio € Versicherungssumme

Folgende Rabatte sind möglich:

  • 10% Papierlosnachlass (wird im Tarifrechner pauschal berücksichtigt)
  • bis zu 10% Bündelrabatt möglich –>Siehe Details
  • ab 60. Lebensjahr 40% Seniorenrabatt

Die Leistungsunterschiede der einzelnen Haftpflichtkasse Tierhaftpflicht Tarife

Insgesamt kann ein Tarif 48 Leistungspunkte erfüllen. Der Tarif Komplett für Hunde erfüllt mit 44 fast alle 48 Leistungspunkte. Der Tarif Komplett für Pferde ist mit 47 von 48 Leistungspunkten sogar noch besser

Einfach Komplett für Hunde

44

Einfach Komplett für Pferde

47

Tariflinie Komplett

Hunde
  • Versicherungssumme: 10; 20 oder 50 Mio. €
  • Welpen: im ersten Lebensjahr
  • Deckschäden:
  • Tierische Ausscheidungen:
  • Forderungsausfalldeckung:
  • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung:
  • Leinen- und Maulkorbzwang: kein Zwang

Tariflinie Komplett

Pferde
  • Versicherungssumme: 10; 20 oder 50 Mio. €
  • Fohlen: im ersten Lebensjahr
  • Deckschäden:
  • Tierische Ausscheidungen:
  • Forderungsausfalldeckung:
  • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung:
  • Sattel / Zaumzeugpflicht: kein Zwang

Sie benötigen Beratung? Kein Problem!

service@besserberater.de

089 – 890 567 06

Dein BesserBerater

Hunde

  • von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz
    • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre
    (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistungen 100.000 €)
  • aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
  • Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen
    Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Gebrauch eigener oder fremder Hundefuhrwerke
  • gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • an Immobilien; bis 5 Mio. €
  • an Mobilien in Ferienunterkünften; bis 30.000 €
  • an Kutschen und Schlitten; bis 10.000 €
  • an Tiertransportanhängern; bis 10.000 €
  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers
  • nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
    Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • des versicherten Tieres zu privaten Zwecken
  • Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • mitversichert ist die Teilnahme an Hundeschulen, -rennen, -schlittenfahrten, Schauvorführungen
    und Turnieren
  • bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €
  • beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen im 1. Lebensjahr
Ammerländer Hausratversicherung Feuer

Pferde

  • von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz
    • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre
    (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistungen 100.000 €)
  • aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
  • Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen
    Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr
  • zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke
  • gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • an Immobilien; bis 5 Mio. €
  • an Mobilien in Ferienunterkünften; bis 30.000 €
  • an Kutschen und Schlitten; bis 10.000 €
  • an Tiertransportanhängern; bis 10.000 €
  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers
  • nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
    Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und / oder ohne Sattel
  • des versicherten Tieres zu privaten Zwecken
  • Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • mitversichert ist die Teilnahme am Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren
  • bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €
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