IT Haftpflichtversicherung
Die IT Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, doch gerade Kunden von IT Beratungsunternehmen bestehen häufig darauf. Die Risiken sind vielfältig weshalb für moderne IT Unternehmen sowie IT Freelancer, die IT Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung gehört.
Die Unterschiede der IT Haftpflichtversicherung sind umfangreich. Aus diesem Grund haben wir einen Vergleich von 7 IT Haftpflicht Anbietern aufgeführt. Der zu zahlende Beitrag ist dabei von vielen Faktoren abhängig. Am besten Sie fordern einen individuellen & kostenfreien BesserBerater Vergleich an.
IT Haftpflichtversicherung | AIG | Allcura | Allianz | AXA | Hiscox | Markel | Zurich |
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Versicherungssumme Vermögensschäden | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
Selbstbeteiligung | 900 € | 500 € | 500 € | 350 € | 500 € | 500 € | 1.000 € |
Gesamtbewertung: Note | 1,7 | 1,8 | 2,2 | 1,2 | 1,6 | 1,5 | 1,6 |
Jahresbeitrag mit Neugründerrabatt | 535,50 € | 689,19 € | 1.299,12 € | 667,59 € | 450,63 € | 446,07 € | 1.023,40 € |
Jahresbeitrag ohne Neugründerrabatt | 535,50 € | 689,19 € | 1.299,12 € | 706,86 € | 530,15 € | 524,79 € | 1.023,40 € |
IT Haftpflichtversicherung | AIG | Allcura | Allianz | AXA | Hiscox | Markel | Zurich |
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Versicherungssumme Vermögensschäden | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
Offene Vermögensschadendeckung :idea: | |||||||
Beschädigung & Löschung fremder Daten :idea: | |||||||
Abwehr unberechtigter Ansprüche :idea: | |||||||
Gewinnausfall beim Auftraggeber :idea: | |||||||
Vertragliche Haftung :idea: | |||||||
Verletzung von Schutz- & Urheberrechten :idea: | |||||||
Auslandsdeckung :idea: | |||||||
Nachmeldefrist :idea: | |||||||
Subsidiäre Rückwärtsversicherung :idea: | |||||||
inkl. Betriebshaftpflicht :idea: | |||||||
inkl. Privathaftpflicht :idea: |
Detaillierte Anagben zum Versicherungsschutz können dem individuellen BesserBerater Vergleich für die IT-Haftpflicht entnommen werden. Jetzt individuellen Vergleich anfordern & auf Wunsch telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
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E-Mail: service@besserberater.de
Warum fragen wir so viel?
Es ist besser, dass man sich einmal intensiv mit der Thematik beschäftigt. Das hat den Vorteil, dass man einen validen Vergleich erhält, anhand dessen man eine vernünftige Entscheidung treffen kann.
Für wen ist die IT Haftpflichtversicherung geeignet?
Für folgende Tätigkeiten ist die IT Haftpflicht geeignet:
- Herstellung von und Handel mit Soft-/Hardware
- Implementierung von Soft- und Hardware, Reparatur, Wartung, Modifizierung, Beratung, Schulung, Analyse
- IT- / Netzwerk Architekten
- Betrieb von – oder Dienstleistungen für Rechenzentren, einschließlich Hosting, Housing, Cloud-Computing, SaaS etc.
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken
- Internet-Providing-Dienste
- Netzwerk-Administrator, Netzwerk-Betreiber
- Service-Provider
- Webdesign und Webpflege
- Datenerfassung und Datenbearbeitung
- Datenmanager
- Datenbank Entwickler
- IT-Consultant / IT-Berater (zB.CRM / ERP/ SAP)
- Informatiker, Programmierer, VoIP Experten
- EDV Dienstleister
Unterschied IT Haftpflichtversicherung
Offene Vermögensschadendeckung:
Alle IT-Dienstleistungen sind ohne abschließende Aufzählung in der IT Haftpflicht versichert, sofern die Bedingungen keinen explizit erwähnten Ausschluss vorsehen.
Schadensbeispiel
Sie erweitern Ihr Betätigungsfeld im Rahmen von IT-Dienstleistung. Durch die offene Vermögensschadendeckung besteht für alle neu hinzukommenden Leistungen automatisch Versicherungsschutz.
Fehlerhafte Empfehlungen
Schadensbeispiel
Als IT-Berater empfehlen Sie Ihrem Kunden, ein bestimmtes System anzuschaffen. Zum Zeitpunkt der Empfehlung hätte Ihnen jedoch bekannt sein müssen, dass dieses System mit den Bestandssystemen des Kunden nicht kompatibel ist, was Sie schlichtweg übersehen haben.
Beschädigung und Löschung fremder Daten
Versichert sind in der IT Haftpflichtversicherung Kosten zur Wiederherstellung / Rekonstruktion von fremden Daten (z.B. Kundendaten), sofern der Schaden durch eine IT-Tätigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde.
Schadensbeispiel
Sie führen ein Software-Update bei einem Kunden durch. Durch einen Fehler löschen Sie versehentlich firmeneigene Daten der letzten Jahren. Da das zuvor erstellte Backup unbrauchbar war, müssen sämtliche Daten manuell wieder in das System eingepflegt werden. Die Kosten der Wiederherstellung macht Ihr Kunde Ihnen gegenüber geltend.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sind die Ansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer unberechtigt, übernimmt die Haftpflicht die Abwehr dieser Ansprüche.
Schadensbeispiel
Ihr Kunde erhebt Schadensersatzansprüche gegen Sie. Ihrer Meinung nach trifft Sie am entstandenen Schaden jedoch kein Verschulden. Ihre IT Haftpflichtversicherung unterstützt Sie, diesen Schaden abzuwehren und übernimmt einzelfallbezogen auch entsprechende Anwaltskosten.
Umsatz- bzw. Gewinnausfall beim Auftraggeber
Versichert ist in der IT Versicherung der Gewinnausfall des Auftraggebers / Vertragspartner, sofern der Schaden auf eine fehlerhafte Dienstleistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist.
Schadensbeispiel
Durch fehlerhafte Implementierung einer Software Ihrerseits ist der Online-Shop Ihres Vertragspartners über mehrere Tagen nicht zu erreichen. Den damit einhergehenden Gewinnausfall macht der Kunde Ihnen gegenüber geltend.
Vertragliche Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)
Versichert ist in der IT Haftpflichtversicherung die Verletzung einer vertraglich vereinbarten Pflicht, sofern wenn die vertragliche Haftung über den gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehen. Nicht versichert sind jedoch klassische Vertragsstrafen.
Schadensbeispiel
Im Rahmen eines Vertrages vereinbaren Sie eine sogenannte Beweislastumkehr mit Ihrem Auftraggeber. Nach dieser müssen nun Sie, entgegen der eigentlichen gesetzlichen Regelung, im Falle eines Schadens beweisen, dass Sie kein Verschulden für bestimmte Schäden trifft.
Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
Versichert ist ein vom Versicherungsnehmer schuldhaft verursachter Verstoß gegen ein Schutz- und Urheberrecht, beispielsweise gegen ein Marken- oder ein Persönlichkeitsrecht. Versichererabhängig sind auch Kartellrechts-, Patentrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen in der IT Haftpflichtversicherung versichert.
Schadensbeispiel
In Ihrer Kundendatei befinden sich auch einige Prominente mit kompletter Adresse. Aus Unachtsamkeit erlangt ein Kunde von Ihnen Kenntnis darüber und gibt den genauen Wohnort von einem Prominenten in sozialen Netzwerken bekannt.
Auslandsdeckung
Mitversichert sind in der IT Haftpflichtversicherung auch Schäden, die sich außerhalb Deutschlands ereignen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, für manche Länder (z.B. USA) existieren in der Regel Einschränkungen.
Schadensbeispiel
Sie erbringen im benachbarten Ausland eine IT-Dienstleistung und verursachen einen Schaden, der prinzipiell vom Versicherungsschutz umfasst wäre, wenn er in Deutschland entstanden wäre. Der Versicherer übernimmt auch den im Ausland entstandenen Schaden gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Nachmeldefrist
Die Nachmeldefrist definiert in der IT Versicherung den Zeitraum ab Vertagsbeendigung, in welchem dem Versicherer noch Schäden gemeldet werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden an sich noch während der Vertragslaufzeit eingetreten ist.
Schadensbeispiel
Sie kündigen Ihren Versicherungsvertrag und schließen eine gleichwertige Versicherung bei einem anderen Unternehmen ab. Noch während der Vertragslaufzeit Ihres alten Vertrages implementieren Sie eine Software falsch, wodurch ein Schaden eingetreten ist. Als der Geschädigte Sie damit konfrontiert, ist Ihr alter Vertrag bereits erloschen.
Subsidiäre Rückwärtsversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden, die sich bereits vor Vertragsabschluss ereignet haben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war. Auch muss eine unmittelbare Vorversicherung gleicher Art bestanden haben, die aufgrund des Ablaufs der Nachhaftungsfrist nicht für den Schaden einstehen muss.
Schadensbeispiel
Vor 3 Jahren haben Sie eine fehlerhafte Software bei einem Dienstleister implementiert, allerdings wird der Schaden erst heute entdeckt. Damals waren Sie noch bei einem anderen Unternehmen versichert,die Nachhaftungsfrist betrug 2 Jahre. Anfang dieses Jahres wechseln Sie den Versicherer. Wegen des Zeitablaufes der Nachmeldefrist ist Ihr Vorversicherer zwar leistungsfrei, Ihr aktueller Versicherer muss den Schaden jedoch regulieren.
Betriebshaftpflichtversicherung – Personen- und Sachschäden aus der IT-Tätigkeit
Auch die Schädigung von Personen (inkl. Schmerzensgeld) oder die Beschädigung/ Zerstörung von Sachen sind versichert, sofern der Schaden durch eine IT-Tätigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde.
Schadensbeispiel
Im Auftrag eines Kunden implementieren Sie eine Software auf dem Laptop Ihres Auftraggebers. Aus Unachtsamkeit gleitet Ihnen der Laptop aus den Händen und fällt zu Boden. Hierbei wird das Display beschädigt. Für den entstandenen Sachschaden am Laptop macht Sie Ihr Auftraggeber nun haftbar.
Private Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht hier für den Geschäftsführer/ Versicherungsnehmer sowie für seine Angehörigen, wenn gegen ihn (oder die Angehörigen) Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, die in den privaten Bereich fallen. Die BesserBerater empfehlen, dass man die Privat-Haftpflichtversicherung separat absichert und nicht mit der IT Versicherung kombiniert.
Schadensbeispiel
In Ihrer Freizeit stoßen Sie aus Unachtsamkeit gegen einen auf der Straße liegenden Stein. Der Stein wird gegen ein geparktes Auto geschleudert. Es entsteht eine Delle. Die Kosten für die Reparatur will der Besitzer des Kfz nun von Ihnen ersetzt bekommen.