IT Haftpflichtversicherung
Die IT Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, doch gerade Kunden von IT Beratungsunternehmen bestehen häufig darauf. Die Risiken sind vielfältig weshalb für moderne IT Unternehmen sowie IT Freelancer, die IT Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung gehört.
Die Unterschiede der IT Haftpflichtversicherung sind umfangreich. Aus diesem Grund haben wir einen Vergleich von 7 IT Haftpflicht Anbietern aufgeführt. Der zu zahlende Beitrag ist dabei von vielen Faktoren abhängig. Am besten Sie fordern einen individuellen & kostenfreien BesserBerater Vergleich an.
IT Haftpflichtversicherung | AIG | Allcura | Allianz | AXA | Hiscox | Markel | Zurich |
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Versicherungssumme Vermögensschäden | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
Selbstbeteiligung | 900 € | 500 € | 500 € | 350 € | 500 € | 500 € | 1.000 € |
Gesamtbewertung: Note | 1,7 | 1,8 | 2,2 | 1,2 | 1,6 | 1,5 | 1,6 |
Jahresbeitrag mit Neugründerrabatt | 535,50 € | 689,19 € | 1.299,12 € | 667,59 € | 450,63 € | 446,07 € | 1.023,40 € |
Jahresbeitrag ohne Neugründerrabatt | 535,50 € | 689,19 € | 1.299,12 € | 706,86 € | 530,15 € | 524,79 € | 1.023,40 € |
IT Haftpflichtversicherung | AIG | Allcura | Allianz | AXA | Hiscox | Markel | Zurich |
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Versicherungssumme Vermögensschäden | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
Offene Vermögensschadendeckung 💡 | ![]() |
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Beschädigung & Löschung fremder Daten 💡 | ![]() |
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Abwehr unberechtigter Ansprüche 💡 | ![]() |
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Gewinnausfall beim Auftraggeber 💡 | ![]() |
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Vertragliche Haftung 💡 | ![]() |
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Verletzung von Schutz- & Urheberrechten 💡 | ![]() |
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Auslandsdeckung 💡 | ![]() |
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Nachmeldefrist 💡 | ![]() |
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Subsidiäre Rückwärtsversicherung 💡 | ![]() |
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inkl. Betriebshaftpflicht 💡 | ![]() |
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inkl. Privathaftpflicht 💡 | ![]() |
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Detaillierte Anagben zum Versicherungsschutz können dem individuellen BesserBerater Vergleich für die IT-Haftpflicht entnommen werden. Jetzt individuellen Vergleich anfordern & auf Wunsch telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
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Es besteht Versicherungsschutz |
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Es besteht Versicherungsschutz mit Einschränkung |
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Es besteht kein Versicherungsschutz |
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Ambivalentes Kriterium |
Fragen?
Die BesserBerater helfen dir weiter..
Telefon: 089 – 890 567 06
E-Mail: service@besserberater.de
Warum fragen wir so viel?
Es ist besser, dass man sich einmal intensiv mit der Thematik beschäftigt. Das hat den Vorteil, dass man einen validen Vergleich erhält, anhand dessen man eine vernünftige Entscheidung treffen kann.
Für wen ist die IT Haftpflichtversicherung geeignet?
Für folgende Tätigkeiten ist die IT Haftpflicht geeignet:
- Herstellung von und Handel mit Soft-/Hardware
- Implementierung von Soft- und Hardware, Reparatur, Wartung, Modifizierung, Beratung, Schulung, Analyse
- IT- / Netzwerk Architekten
- Betrieb von – oder Dienstleistungen für Rechenzentren, einschließlich Hosting, Housing, Cloud-Computing, SaaS etc.
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken
- Internet-Providing-Dienste
- Netzwerk-Administrator, Netzwerk-Betreiber
- Service-Provider
- Webdesign und Webpflege
- Datenerfassung und Datenbearbeitung
- Datenmanager
- Datenbank Entwickler
- IT-Consultant / IT-Berater (zB.CRM / ERP/ SAP)
- Informatiker, Programmierer, VoIP Experten
- EDV Dienstleister
Unterschied IT Haftpflichtversicherung
Offene Vermögensschadendeckung:
Alle IT-Dienstleistungen sind ohne abschließende Aufzählung in der IT Haftpflicht versichert, sofern die Bedingungen keinen explizit erwähnten Ausschluss vorsehen.
Schadensbeispiel
Sie erweitern Ihr Betätigungsfeld im Rahmen von IT-Dienstleistung. Durch die offene Vermögensschadendeckung besteht für alle neu hinzukommenden Leistungen automatisch Versicherungsschutz.
Fehlerhafte Empfehlungen
Schadensbeispiel
Als IT-Berater empfehlen Sie Ihrem Kunden, ein bestimmtes System anzuschaffen. Zum Zeitpunkt der Empfehlung hätte Ihnen jedoch bekannt sein müssen, dass dieses System mit den Bestandssystemen des Kunden nicht kompatibel ist, was Sie schlichtweg übersehen haben.
Beschädigung und Löschung fremder Daten
Versichert sind in der IT Haftpflichtversicherung Kosten zur Wiederherstellung / Rekonstruktion von fremden Daten (z.B. Kundendaten), sofern der Schaden durch eine IT-Tätigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde.
Schadensbeispiel
Sie führen ein Software-Update bei einem Kunden durch. Durch einen Fehler löschen Sie versehentlich firmeneigene Daten der letzten Jahren. Da das zuvor erstellte Backup unbrauchbar war, müssen sämtliche Daten manuell wieder in das System eingepflegt werden. Die Kosten der Wiederherstellung macht Ihr Kunde Ihnen gegenüber geltend.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sind die Ansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer unberechtigt, übernimmt die Haftpflicht die Abwehr dieser Ansprüche.
Schadensbeispiel
Ihr Kunde erhebt Schadensersatzansprüche gegen Sie. Ihrer Meinung nach trifft Sie am entstandenen Schaden jedoch kein Verschulden. Ihre IT Haftpflichtversicherung unterstützt Sie, diesen Schaden abzuwehren und übernimmt einzelfallbezogen auch entsprechende Anwaltskosten.
Umsatz- bzw. Gewinnausfall beim Auftraggeber
Versichert ist in der IT Versicherung der Gewinnausfall des Auftraggebers / Vertragspartner, sofern der Schaden auf eine fehlerhafte Dienstleistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist.
Schadensbeispiel
Durch fehlerhafte Implementierung einer Software Ihrerseits ist der Online-Shop Ihres Vertragspartners über mehrere Tagen nicht zu erreichen. Den damit einhergehenden Gewinnausfall macht der Kunde Ihnen gegenüber geltend.
Vertragliche Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)
Versichert ist in der IT Haftpflichtversicherung die Verletzung einer vertraglich vereinbarten Pflicht, sofern wenn die vertragliche Haftung über den gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehen. Nicht versichert sind jedoch klassische Vertragsstrafen.
Schadensbeispiel
Im Rahmen eines Vertrages vereinbaren Sie eine sogenannte Beweislastumkehr mit Ihrem Auftraggeber. Nach dieser müssen nun Sie, entgegen der eigentlichen gesetzlichen Regelung, im Falle eines Schadens beweisen, dass Sie kein Verschulden für bestimmte Schäden trifft.